A rationibus

A rationibus

Der a rationibus war der kaiserliche Finanzsekretär im Römischen Reich.

Geschichte

Das Amt des a rationibus wurde zu Beginn der Kaiserzeit eingeführt. Während unter Augustus noch sämtliche Sekretärsaufgaben von einem einzigen Amt ausgeübt worden, das a manu genannt wurde, bildeten sich wohl unter Kaiser Claudius die spezialisierten Sekretariate des a rationibus, zuständig für das kaiserliche Geld, des ab epistulis (Briefverkehr) und des a libellis, der sich mit den Bittschriften an den Kaiser befasste, heraus. Zu Anfang wurde das Amt der kaiserlichen domus, d. h. dem privaten „Haus“ des Kaisers, zugeordnet und daher von den zur familia gehörenden freigelassenen Sklaven bekleidet.[1] Aus dem 1. Jahrhundert ist neben mehreren Inschriften, die das Amt des a rationibus erwähnen, eine silva (ein Gedicht) des Statius an einen namentlich unbekannten Inhaber des Amtes überliefert. Dieser habe alle aus dem Reich eingehenden Einkünfte an den Kaiser überwacht und die nötigen Ausgaben berechnet, sei mithin also alleinverantwortlich für die kaiserlichen Finanzen gewesen.[2] Im 2. Jahrhundert wurde das Amt dann nur noch von Männern aus dem Ritterstand (den Equites) bekleidet. Die Aufgaben des a rationibus wurden durch die Reformen des Kaisers Diokletian ab Ende des 3. Jahrhunderts vom comes sacrarum largitionum übernommen.

Aufgabe des a rationibus war es, sämtliche Handlungen des Fiskus oder des Rationalis zu protokollieren. Diese Protokolle kamen von den verschiedenen Provinzen dann nach Rom, wo sie überprüft wurden. Dies sollte vor allem Korruption der Finanzminister verhindern.

Literatur

  • Peter Eich: Zur Metamorphose des politischen Systems in der römischen Kaiserzeit. Akademie-Verlag, Berlin 2005, ISBN 3-05-004110-2, S. 159–188 (nicht ausgewertet).

Anmerkungen

  1. Vgl. dazu Aloys Winterling, Aula Caesaris. Studien zur Institutionalisierung des römischen Kaiserhofes in der Zeit von Augustus bis Commodus (31 v. Chr.–192 n. Chr.), Oldenbourg, München 1999, S. 94f. Dort auch zu Statius’ Gedicht.
  2. Statius, silvae 3,3,85–108.

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