- Alfred Tittel (Jurist)
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Richard Alfred Tittel (* 15. August 1870 in Eibenstock; † 17. Juli 1937) war ein deutscher Reichsgerichtsrat.
Leben
Der Sohn eines evangelischen Kaufmanns wurde Assessor 1897. Staatsanwalt in Dresden wurde er 1901. 1904 wurde er Hilfsarbeiter im sächsischen Justizministerium. Er verblieb dort bis zum September 1907. Im Juli 1908 wurde Landrichter in Dresden. Zum Rat wurde im nächsten Jahr ernannt. 1912 wurde er Amtsgerichtsrat in Dresden. 1913 wurde er Landgerichtsdirektor in Zwickau. Im Ersten Weltkrieg war er Kriegsgerichtsrat und Major der Reserve. Mitte Mai 1919 wurde er Hilfsarbeiter im Innenministerium. 1921 wurde er Hilfsarbeiter am Reichsgericht. 1922 wurde zum Rat ernannt. 1936 gehörte er dem Ausschuss des Reichsgerichts für die Strafprozessreform an[1] und wirkte bei der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zur Definition der „Rassenschande“ mit.[2] 1937 trat er in den Ruhestand. Er war in keiner Partei.
Einzelnachweise
- ↑ Lothar Gruchmann: Justiz im Dritten Reich 1933 - 1940. Anpassung und Unterwerfung in der Ära Gürtner, 3. Auflage, München 2001, S. 1012.
- ↑ Entscheidung vom 9. Dezember 1936, RGSt. Band 70, S. 377.
Quelle
- Friedrich Karl Kaul, Geschichte des Reichsgerichts, Band IV (1933-1945), Ost-Berlin 1971, S. 296.
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