- Allgemeine Dienstordnung
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Die Allgemeine Dienstordnung für Lehrer und Lehrerinnen, Schulleiter und Schulleiterinnen (ADO) ist eine Verwaltungsvorschrift über die Rechte und Pflichten der nordrhein-westfälischen Lehrer und Schulleiter. Sie wurde am 20. September 1992 vom Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen auf der Grundlage des § 128 Absatz 1 Satz 2 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen erlassen.
Die Dienstordnung konkretisiert die in anderen schulrechtlichen und dienstrechtlichen Vorschriften enthaltenen Rechte. Sie ist damit eine für die Schulleitung wichtige Zusammenstellung als innerdienstliche Geschäftsordnung für die Schulen.
Die Vorschrift ist in vier Teile gegliedert: Allgemeines, Lehrer und Lehrerinnen, Schulleitung sowie Lehrer und Lehrerinnen mit besonderen Funktionen.
Sie gilt für die Lehrkräfte an den öffentlichen Schulen. Schulen in freier Trägerschaft sind nicht gehindert, sie durch Entscheidung des Schulträgers für sich in modifizierter Form zu übernehmen.
Einzelnachweise
BASS 21-02 Nr. 4; SchR NRW 3.2.3/1
Literatur
- Winfried Jehkul: Allgemeine Dienstordnung.
- Christian Jülich: Allgemeine Dienstordnung (ADO). Kurzkommentar. Wolters Kluwer. Loseblattausgabe.
Kategorie:- Schulrecht (Deutschland)
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