Amtsfischerhaus

Amtsfischerhaus

Das Amtsfischerhaus in Bremen ist ein bekanntes Baudenkmal und erhielt seinen Namen vom ehemaligen Sitz des Amtsfischers. Das ursprüngliche Gebäude stand auf einem Grundstück in der Großenstraße im Stephaniviertel und wurde im Jahre 1938 abgerissen. Die Fassade wurde zunächst eingelagert. Das Haus stammt wahrscheinlich aus der Zeit um 1650. Nach den Zerstörungen des Zweiten Weltkrieges wurde im Zuge des Wiederaufbaus an einigen Stellen in Bremen auch historische Bausubstanz verwendet. Allerdings fand sich erst verhältnismäßig spät im Altstadtviertel Schnoor ein geeigneter Platz. Das rekonstruierte Gebäude steht seit 1973 unter Denkmalschutz.[1]

Bis zum 31. Dezember 2009 wurde der Name Amtsfischerhaus auch von einem Fischrestaurant verwendet, das sich jedoch in einem benachbarten Neubau befand (Anschrift Schnoor 31).

Inhaltsverzeichnis

Baugeschichte

Sandsteinfassade von 1759

Das Gebäude wurde um 1650 zunächst als Fachwerkhaus errichtet. Es ist den Stil-Epochen Barock und Rokoko zuzurechnen. Im Jahre 1759 wurde es umgebaut und erweitert.

Die Bezeichnung Amtsfischerhaus tauchte erstmals nach einem erneuten Umbau in den Jahren 1911–1912 auf. Bei der Restaurierung, die aufgrund des Gebäudeverfalls erforderlich wurde, entstand eine neue Innenausstattung nach Entwürfen des Worpsweder Malers Heinrich Vogeler.

Im Zusammenhang mit der Stadtsanierung in den 1930er Jahren wurde das Haus einer neuen Straßenverbindung geopfert und abgerissen. Jedoch konnte aufgrund seiner historischen Bedeutung die Sandsteinfassade gerettet und eingelagert werden.

Bei der Restaurierung des Altstadtviertels Schnoor in Bremen 1968–1970 wurde die Fassade für das Haus Schnoor Nr. 35 wiederverwendet. Bauherr war die Schnoor GmbH. Das gesamte Gebäude-Ensemble wurde im Jahre 1973 unter Denkmalschutz gestellt.

Bedeutung

Die Bezeichnung Amtsfischer geht auf das Jahr 1541 zurück. Für die Verwaltung der Fischerei- und Angelrechte an der Weser wurde in Bremen ein Amtsgebäude errichtet. Urkundlich nachgewiesen ist der erste Amtsträger in diesem Haus jedoch erst 1746. Im Laufe der Jahrhunderte wurden die gesetzlichen Regelungen sowohl zum Ausüben des Berufs als auch der Erlaubnis für Privatpersonen mehrfach geändert. So ist die Ausübung staatlicher Hoheitsrechte heutzutage nicht mehr an den Sitz der zuständigen Verwaltung in einem bestimmten Gebäude gebunden. Gegenwärtig (Stand 2010) ist das Fischeramt Bremen mit Sitz in der Violenstraße 49 für die Verwaltung und die Aufsicht zuständig.

An die geschichtliche Bedeutung knüpft auch die zeitweilige Nutzung des rekonstruierten Gebäudes im Schnoor als Fischrestaurant an. Diese Nutzung ist allerdings rein privatrechtlicher Natur. Die einzige vom Staat geschaffene Verbindlichkeit besteht darin, dass durch einen gültigen Bebauungsplan aus dem Jahre 1981 im Erdgeschoss des Hauses der Betrieb einer Gastronomie erlaubt ist.

Einzelnachweise

  1. Denkmaldatenbank des LfD

Literatur

  • Das Amtsfischerhaus. Kleine Chronik eines Hauses aus der Steffensstadt. Bremen 1977.
  • Herbert Schwarzwälder: Das Große Bremen-Lexikon. Edition Temmen, Bremen, 2003, ISBN 3-86108-693-X.
  • Der Schnoor in Bremen. Ein Porträt. Text von Lutz Liffers, Fotos von Ulrich Perrey. Edition Temmen, Bremen, 1. Auflage 2004. Viersprachige Ausgabe (englisch, deutsch, französisch, spanisch), im Buchhandel erhältlich.

Weblinks

53.072778.80974

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