- Anscheinswaffe
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Anscheinswaffe ist ein Begriff aus dem Waffenrecht. Damit werden Gegenstände bezeichnet, die echten Waffen täuschend ähnlich sehen.
Der Begriff ist im deutschen Waffengesetz wie folgt definiert:
„Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen […] hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden, […] Nachbildungen von Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen […] unbrauchbar gemachte Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen […]. Ausgenommen sind solche Gegenstände, die erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel oder für Brauchtumsveranstaltungen bestimmt sind oder die Teil einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung […] sind oder werden sollen oder Schusswaffen, für die […] eine Erlaubnis zum Führen erforderlich ist. Erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel bestimmt sind insbesondere Gegenstände, deren Größe die einer entsprechenden Feuerwaffe um 50 Prozent über- oder unterschreiten, neonfarbene Materialien enthalten oder keine Kennzeichnungen von Feuerwaffen aufweisen.“
– Anlage 1 zu § 1 Absatz 4 Waffengesetz)
Nach § 42a Nr. 1 Waffengesetz dürfen Anscheinswaffen nicht in der Öffentlichkeit geführt werden. Sie müssen in einem verschlossenen Behältnis, nicht zugriffs- und nicht schussbereit, transportiert werden. Ausnahmen gelten unter anderem im Fall von Brauchtumsveranstaltungen (z. B. Umzügen). Ein Verstoß dagegen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden.
Zweck der Regelung ist es, eine scheinbare Bedrohung von Personen und damit einen Missbrauch von Anscheinswaffen zu verhindern, zum Beispiel bei einem Überfall mit einer falschen Pistole. So können auch Ordnungsbehörden und Polizei die von einer Waffe oder einem ähnlichen Gegenstand ausgehende Gefahr besser einschätzen.
Unter den Begriff der „Anscheinswaffe“ fallen zum Teil auch Softairwaffen. Damit regelt das Waffengesetz indirekt ein Verbot des Airsoft-Spiels in öffentlichem Gelände bzw. außerhalb eines befriedeten Besitztums.
In Großbritannien wurde in dem 2006 verabschiedeten Gesetz (Violent Crime Reduction Act 2006) die Herstellung, die Einfuhr und der Besitz von Anscheinswaffen verboten. Diese Waffen werden in Großbritannien als Realistic Imitation Firearms (RIF) bezeichnet[1].
Einzelnachweise
- ↑ Violent Crime Reduction Act 2006 Imitation Firearms auf legislation.gov.uk - eingesehen am 15. August 2011
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