Waffenrecht

Waffenrecht

Das Waffenrecht behandelt die Vorschriften über Hieb-, Stich- und Stoßwaffen, Sprühgeräte, Schusswaffen sowie Munition. Es regelt unter anderem die Zulassung (waffen- und personenbezogen), den Handel, den Erwerb und Besitz, die Aufbewahrung sowie den Gebrauch von Waffen und Munition. Schriftlich niedergelegt wird das Waffenrecht in der Regel in Waffengesetzen.

Inhaltsverzeichnis

Deutschland

Hauptartikel: Waffengesetz (Deutschland)

In Deutschland ist das Waffenrecht vor allem durch das deutsche Waffengesetz (WaffG) und die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) normiert. Es zählt zum Bundesrecht. Ergänzende rechtliche Regelungen finden sich im Beschussgesetz und in der Beschussverordnung, sowie im Sprengstoffgesetz und den dazu erlassenen Verordnungen. Das WaffG von 1976 wurde zum 1. April 2003 durch ein komplett neu gefasstes WaffG abgelöst. Es wird daher auch als "neues Waffenrecht" bezeichnet. Umfängliche Regelungen sind ausgelagert in 2 Anlagen, wobei die erste Anlage die in § 1 WaffG benannten Begrifflichkeiten der "Waffe" und der verschiedenen Formen des "Umgangs" näher umreißt. Die zweite Anlage enthält die „Waffenliste“. Diese enthält die verbotenen und erlaubnispflichtigen Waffen, welche grundsätzlich in § 2 WaffG benannt sind. Zudem bestimmt Anlage 2 Ausnahmen von der Erlaubnispflicht bezüglich einzelner Umgangsformen und schreibt schließlich solche Gegenstände fest, die vom WaffG ausgenommen sein sollen.

Eine wesentliche Änderung hat das WaffG mit Wirkung zum 1. April 2008 erfahren. Zum Einen ist das in § 20 WaffG festgehaltene "Erbenregelung" verschärft worden, durch eine Pflicht zur Funktionsblockade bedürfnisfrei ererbter Waffen. Vor allem aber ist der § 42a WaffG neu eingefügt worden. Dieser schreibt ein prinzipielles Verbot des Führens aller Anscheinswaffen sowie sämtlicher Hieb- und Stoßwaffen vor. Zudem soll das Führen von Einhandmessern sowie von Messern mit feststehender Klinge von mehr als 12 cm Länge generell verboten sein. In Absatz 2 der Vorschrift sind allerdings umfangreiche Ausnahmen vom Verbot vorgesehen, die das Führen vor allem dann erlauben, wenn es einem allgemein anerkannten Zweck dient. Diese Ausnahmen enthalten unbestimmte Rechtsbegriffe und sind daher nicht leicht anzuwenden. Diese Vorschrift ist von großer praktischer Relevanz und wird in Fachkreisen entsprechend rege diskutiert.

Am 25. Juli 2009 trat das verschärfte Waffenrecht in Kraft. Anlass war der Amoklauf von Winnenden.[1] Besitzer von Waffen müssen seitdem u.a. mit verdachtsunabhängigen Kontrollen rechnen.[2]

Vor allem für den militärischen Einsatz gedachte Waffenarten und deren Munition fallen unter das Kriegswaffenkontrollgesetz.

Österreich

Hauptartikel: Waffengesetz (Österreich)

Schweiz

Hauptartikel: Waffengesetz (Schweiz)

Vereinigte Staaten

In den Vereinigten Staaten hat jeder das verfassungsmäßige Recht, eine Waffe zu besitzen. Im Zweiten Verfassungszusatz von 1791 heißt es: „Eine wohlgeordnete Miliz, die für die Sicherheit eines freien Staates notwendig ist, und das Recht der Bevölkerung Waffen zu besitzen und zu tragen, dürfen nicht verletzt werden.“.

Im Zweiten Verfassungszusatz wurde jedoch unklar formuliert, welche Waffen erlaubt sind. 1994 wurde ein Gesetz unter Führung von Bill Clinton in Kraft gesetzt, wonach Waffenkäufer sich innerhalb von fünf Tagen nach dem Erwerb überprüfen lassen müssen. Weiterhin wurden Waffen mit einer Magazinkapazität von mehr als 10 Schuss verboten, größere Magazine sind jedoch separat oft erhältlich. Der sogenannte Brady Handgun Violence Prevention Act schrieb eine fünftägige Frist zwischen Kauf und Aushändigung von Waffen vor. 1997 wurde dieses Gesetz vom Obersten Gerichtshof im Fall „Printz v. United States“ als nicht verfassungsgemäß außer Kraft gesetzt, da dies den Föderalismus außer Kraft setzte und die Gesetzgebungskompetenz der Bundesstaaten beschnitt. Viele Bundesstaaten haben daraufhin die sogenannte „Brady Bill“ in Staatenrecht übernommen und beibehalten.

Das oberste Gericht der Vereinigten Staaten hat im Fall „District of Columbia v. Heller (2008)“ allerdings klargestellt, dass der private Waffenbesitz zwar von den Bundesstaaten reguliert werden kann, aber nicht wie im Fall District of Columbia ganz verboten werden darf. Der District of Columbia hat aufgrund dieses Urteils angekündigt bestimmte Waffen zuzulassen, allerdings mit einer Pflicht zur Registrierung.

Insgesamt sind die Regelungen zum Waffenrecht von Bundesstaat zu Bundesstaat sehr verschieden, ein einheitliches Waffengesetz wie in Deutschland gibt es nicht.

Siehe auch

Literatur

  • Gunther Dietrich Gade: Basiswissen Waffenrecht, 248 Seiten, 3. Auflage 2011, Kohlhammer, Stuttgart, ISBN 978-3-17-021276-3 (Lehrbuch, welches die neue Rechtslage seit dem 25. Juli 2009 berücksichtigt und umfassend erörtert)
  • Lars Winkelsdorf: Waffenrepublik Deutschland. Der Bürger am Abzug, Fackelträger Verlag, Köln 2010 ISBN 978-3-7716-4450-5
  • André Busche: Kompendium Waffensachkunde" (Lehrbuch mit Waffengesetz und AWaffV 2009 im Volltext). 3. Auflage (August 2009), 406 S., Juristischer Fachverlag, Kiel, 2009, ISBN 978-3-940723-39-0
  • Robert E. Heller und Holger Soschinka: Waffenrecht. Handbuch für die Praxis, 522 S., 2. Aufl. umfassend überarbeitet und mit Abbildungen versehen, München, C.H. Beck Mai 2008. ISBN 978-3-406-55727-9 (Alle Änderungen des Waffenrechtsänderungsgesetzes, die seit dem 1. April 2008 in Kraft getreten sind, sind berücksichtigt)
  • Harmut Komm: Waffenrecht. Grundlagen für die polizeiliche Praxis. 192 S., VDP, Hilden, 2006, ISBN 978-3-8011-0524-2
  • Achim-Volker König und Christian Papsthart: Das neue Waffenrecht. 413 Seiten, Nomos 2004. ISBN 3-7890-8313-5
  • Dirk Ostgathe: Waffenrecht kompakt. Kurzerläuterungen zum Waffengesetz. 104 S., Stuttgart, Boorberg 2004. ISBN 3-415-03431-3
  • André Busche (Herausgeber): Behördenhandbuch zum Waffenrecht für Verwaltung und Justiz: Grundlagen, Erlaubnisse, Schießstätten, Aufbewahrung, 320 S., ISBN 978-3940723031
  • Vorschrift H.Dv. 20, Das Waffenrecht im Deutschen Reich, 1938

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Ein Jahr neues Waffenrecht - Das Recht auf Unversehrtheit, in Süddeutsche Zeitung, 21. Juli 2010
  2. Quelle: BMI, 20. Juli 2009
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