- Anstandsverletzung
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Als Anstandsverletzung wird in Österreich ein Verhalten bezeichnet, das einen groben Verstoß gegen die in der Öffentlichkeit zu beachtenden allgemein anerkannten Grundsätze der Schicklichkeit darstellt. Das Zeigen eines solchen Verhaltens ist verwaltungsrechtlich strafbar, die Strafnormen werden in den jeweiligen Landespolizei- bzw. Landessicherheitsgesetzen der Bundesländer in Verbindung mit dem Verwaltungsstrafgesetz geregelt. Als Voraussetzung zur Strafbarkeit gilt, dass das strafbare Verhalten in der Öffentlichkeit, also in einem nicht von vornherein beschränkten Personenkreis geschieht. Das heißt, dass über den Kreis der Beteiligten hinaus, andere Personen die Möglichkeit haben, das Verhalten wahrzunehmen. Als Beispiele für Anstandsverletzungen gelten z.B. das Urinieren in der Öffentlichkeit oder das Skandieren der Parole „A.C.A.B.“. Die Ahndungen von Anstandsverletzungen werden in erster Linie durch Organe der Bundespolizei durchgeführt bzw. in die Wege geleitet. Als Mindeststrafe gilt die Ausstellung einer Organstrafverfügung. Von der Anstandsverletzung zu unterscheiden ist die Ordnungsstörung.
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