- A.C.A.B.
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A.C.A.B. steht für die englischsprachige Parole „All Cops Are Bastards“ (wörtlich „Alle Polizisten sind Bastarde“). Diese wird von zahlreichen Jugendsubkulturen verwendet (siehe auch: Autonome, Skinheads, Hooligans und Ultras oder auch Punks).[1]
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Der genaue Zeitpunkt der Entstehung ist unklar. A.C.A.B. ist eine häufig anzutreffende Gefängnistätowierung in Großbritannien. In Form von Tätowierungen, Aufnähern, Buttons, Schriftzügen auf Jacken und Häuserwänden sowie als Songtexte fand das Akronym in den späten siebziger- und frühen 1980er Jahren Eingang in die Jugendsubkulturen des Punk und Oi!. Später wurde der Slogan von Teilen der neonazistischen Szene übernommen. In die frühen 1980er datieren auch die Titel A.C.A.B der deutschen Punkband Slime oder der Londoner Oi!-Band The 4-Skins. Der Slogan wird auch als 1312 codiert dargestellt.
Rechte an A.C.A.B. und Klage
Im deutschen Raum sicherte sich der Textilhändler Troublemaker in der Zeit von 1998 bis 2007 die Rechte an A.C.A.B.[2] und sah sich umgehend mit einer Strafanzeige eines Polizisten konfrontiert, welche jedoch keinen Erfolg hatte. Trotz dieses Gerichtsbeschlusses weist Troublemaker auf seiner Internetpräsenz darauf hin, dass es leicht zur Konfiszierung von A.C.A.B.-Textilien kommen könne und in einem solchen Fall kein Ersatz geleistet würde. [3]
Während die Firma Troublemaker die Rechte innehatte, vertrieben noch andere Händler Produkte mit A.C.A.B.. Klagen seitens Troublemaker hatten jedoch keinen Erfolg.
A.C.A.B. in der Rechtsprechung
Deutschland
Das Amtsgericht Tiergarten entschied 2000 in einem Beschluss, dass die im Tragen eines Bekleidungsstücks mit der Abkürzung A.C.A.B. implizierte Aussage Alle Polizisten seien Bastarde höchstens eine Beleidigung eines Kollektivs sein könne; dieses Kollektiv sei aufgrund der unüberschaubaren Masse an Polizisten jedoch nicht ausreichend definierbar. In der Begründung des Beschlusses heißt es dazu wie folgt:
„Im vorliegenden Fall kann es sich angesichts der tatsächlichen Umstände (Tragen eines T-Shirts mit dem Aufdruck „A.C.A.B.“) nur um die Beleidigung eines Kollektivs handeln, da dies die Abkürzung für den englischen Satz „All Cops Are Bastards“ sein soll. [...]“
„Nach der Rechtsprechung des BGH und des BVerfG (vgl. BVerfG NJW 1995, 3303, 3306, sog. zweite „Soldaten sind Mörder“-Entscheidung) ist es verfassungsrechtlich zwar grundsätzlich unbedenklich, die Ehre eines Kollektivs zu schützen. Jedoch muss das Kollektiv, um beleidigungsfähig zu sein, klar abgrenzbar sein. [...]“
„Sollte es sich bei der [...] Abkürzung „A.C.A.B.“ um den englischen Satz „All Cops Are Bastards“ handeln, ist damit eine unüberschaubar große Gruppe, nämlich „alle Polizisten“ („All Cops“) getroffen. „Alle Polizisten“ ist jedenfalls nach der Rechtsprechung des BVerfG (3306 f. zum Problem der Formulierung „Alle Soldaten“) kein ausreichend definiertes Kollektiv. [...] Es kann daher nicht mit der für eine Verurteilung wegen Beleidigung notwendigen Sicherheit ausgeschlossen werden, dass der Angeschuldigte seiner Missachtung grundsätzlich allen Polizisten gegenüber als den Vertretern der Staatsgewalt, völlig unabhängig von ihrer Nationalität, ausdrücken wollte. Dies ist als (strafbare) Beleidigung einer unüberschaubaren großen Personengruppe zu werten.“
– Beschluss des Amtsgerichts Tiergarten vom 19. Januar 2000[4]
Das Amtsgericht hat in diesem Urteil in Anlehnung an das „Soldaten sind Mörder“-Urteil des Bundesverfassungsgerichts verdeutlicht, dass nur eine definierbare und eingrenzbare Gruppe durch die Aussage ACAB beleidigt werden könne.
Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart hat für den umgekehrten Fall, dass sich „ACAB“ gegen eine klar eingegrenzte Gruppe von Polizisten richte, die Strafbarkeit wegen Beleidigung bestätigt.
„[Der Tatverdächtigte] rief einem Polizeibeamten, [..], aus einiger Entfernung laut „A.C.A.B.“ zu und zeigte dabei mit ausgestrecktem Arm auf den Polizeibeamten. Es ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Tatrichter der genannten Buchstabenkombination den Sinngehalt „all cops are bastards“ beigemessen habe. Denn die Abkürzung „A.C.A.B.“ wird in Jugendsubkulturen und auch in der Neonazi-Szene für diese englischsprachige Parole verwendet und andere Deutungen sind im vorliegenden Fall auszuschließen. Die individuelle Bezeichnung eines Polizeibeamten („cop“) als „bastard“ ist sowohl in der englischen wie auch in der deutschen Sprache objektiv ehrverletzend und ist nach den Urteilsfeststellungen auch subjektiv gewollt als ehrverletzend geäußert worden, ohne dass es dazu irgendeinen Anlass gegeben hätte. Die Formalbeleidigung ist daher weder durch Wahrnehmung berechtigter Interessen gemäß § 193 Strafgesetzbuch noch durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz gerechtfertigt.“
– Beschluss vom 23. Juni 2008[5]
ACAB als direkter Zuruf ist somit eine strafbare Beleidigung, das Tragen des T-Shirts hingegen nicht, jedoch kann das eine Ordnungswidrigkeit nach 118 OwiG sein.
Österreich
In Österreich wird die Äußerung der Parole A.C.A.B zumindest als Anstandsverletzung gewertet, welche verwaltungsrechtlich, etwa mittels Organstrafverfügung, geahndet werden kann. Strafrechtliche Urteile hinsichtlich einer Bekleidung sind in Österreich bislang nicht bekannt.
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! Musikalische Umsetzung
Musikalisch wurde die Abkürzung bereits in den achtziger Jahren des Öfteren aufgegriffen, so von einer der ersten Oi!-Bands, The 4-Skins aus England (die oftmals als Erfinder der Parole angesehen werden), oder 1981 von der deutschen Punkband Slime.
Die Losung fand weitere musikalische Verwendung durch:- die malaysische Skinhead-Band A.C.A.B. und musikalisch ihre Nachfolgeband The A.C.A.B. [6],
- die deutsche Rechtsrock-Band Division Germania [7],
- die britische Skinhead-Band The Last Resort[8],
- die italienische Rechtsrock-Band Legitima Offesa[9],
- die deutsche Rechtsrock-Band Oidoxie[10],
- die deutsche Punkband SS-Kaliert [11],
- den niederländischen Hardcore-Techno-Produzenten Paul Elstak (zusammen mit Leo Sex) [12],
- die deutsche, politisch rechts eingeordnete[13], Hooligangruppe Kategorie C.
- den britischen Acidcore-/Acid-Techno-Act A.C.A.B.
- die deutsche Oi!-Band Schusterjungs
- den österreicher Rapper Kilez More
- den Schweizer Liedermacher Guz (Fuck the Cops)
- die deutsche christliche Oi!-Band Jesus Skins (als „Alles Christen, alle breit“)
ACAB als kulturelles Mem
Neben der bekannten Deutung als All Cops are Bastards (im englischen Sprachraum häufig auch als All Coppers are Bastards ausgesprochen[14]) haben sich eine Vielzahl von Backronymen und Abwandlungen gebildet. Weit verbreitet im Bereich der Punk-, Skinhead- und Fußballkultur ist die auf die gemeinsame Präferenz von alkoholischen Getränken zurückgehende Aussprache zu Acht Cola Acht Bier.[15], die häufig auch in 8 ColaBier abgewandelt wird. Darüber hinaus gibt es bei Neonazis die antisemitische Variante A.J.A.B. All Jews are Bastards[16]. Bei Autonomen ist die Abwandlung Autonome Chaoten argumentieren besser hingegen sehr beliebt. Andere mögliche Deutungen sind z.B.: Always carry a bible (Habe immer eine Bibel dabei), All colours are beautiful (Alle Farben sind schön).
Einzelnachweise
- ↑ Netz-gegen-Nazis.com zur Begrifflichkeit acab
- ↑ Markenregister, Registernummer/Aktenzeichen 39823280.6
- ↑ Allgemeine Geschäftsbedingungen von Troublemaker (vorletzter Punkt)
- ↑ Beschluss des Amtsgerichts Tiergarten vom 19. Januar 2000, Az. 238 Cs 877/99
- ↑ Zitiert nach Presseerklärung des Oberlandesgerichts zum Aktenzeichen 1 Ss 329/08 vom 8. Juli 2008
- ↑ Songtext von we are ACAB
- ↑ Liedtext Division Germania - Wächter Deutschlands
- ↑ Youtube.com Video von ACAB
- ↑ Auf der EP „Fratelli d'Italia“
- ↑ Broschüre des Verfassungsschutzes NRW, S. 86
- ↑ Songtext von ACAB auf magistrix.de
- ↑ Eintrag bei Discogs
- ↑ Offener Briefwechsel zwischen Kategorie C und Feine Sahne Fischfilet
- ↑ So in der Textversion der 4-Skin-Songvariante
- ↑ Vgl. hierzu u. a. hier und die entsprechenden milieubedingten Verweise bei google
- ↑ Siehe hierzu: Netz-gegen-Nazis.com
Weblinks
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Commons: ACAB (All Cops Are Bastards) – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
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