- Anwaltsmonopol
-
Das Anwaltsmonopol ist ein Schweizer Rechtsinstitut, das die Vertretung der Parteien vor Gericht nur Personen erlaubt, die über die Ausbildung zum Anwalt verfügen.
Gesetzliche Grundlage
- Untere Instanzen
Der Begriff des Anwaltsmonopols wird ausdrücklich in Art. 2 Abs. 1 BGFA[1] genannt. Umschrieben wird der Grundsatz selbst für das Zivilverfahren in Art. 68 Ziffer 2 lit. a ZPO (Ausnahmen für summarische Verfahren, Schlichtungsbehörden und Miet- und Arbeitsgerichte).[2] Für das Strafverfahren gilt Art. 127 StPO, wonach die Verteidigung der beschuldigten Person Anwälten vorbehalten ist. Eine Ausnahme hierzu gilt nur für Übertretungsstrafverfahren und soweit die Kantone dies in den kantonalen Vollzugserlassen ausdrücklich bestimmt wird.
- Bundesgericht
Art. 40 Abs. 1 BGG[3] sieht vor, dass Parteien vor Bundesgericht ausschliesslich von Anwälten vertreten werden dürfen.
Einzelnachweise
- ↑ Art. 2 des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte. Besucht am 25. August 2011.
- ↑ Art. 68 ZPO. Besucht am 25. August 2011.
- ↑ Art. 40 BGG. Besucht am 26. August 2011.
Kategorien:- Anwaltschaft
- Recht (Schweiz)
Wikimedia Foundation.