- Arnoldus de Rosebike
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Arnoldus de Rosebike war in den Jahren 1312, 1316 und 1323 Bürgermeister in Brilon.
In mehreren Urkunden Bredelars wird er als Bürgermeister oder auch Mitglied der Stadtregierung Brilons genannt. Er regelte den Zehenten an das Kapitel des Soester Patroklistiftes.[1]
Bei Stadtfehden stand der Bürgermeister der städtischen Streitmacht vor, auch hatte er das Recht zur Begnadigung von harten Verurteilungen durch das Stadtgericht bei Straftaten. Er konnte bei Todesstrafe begnadigen.
Literatur
- Josef R. Kleiner: Briloner Heimatbuch, Band 5, S. 55f.
- 750 Jahre Stadt Brilon. 1220 bis 1970, Herausgeber Stadt Brilon, Brilon
- Joseph Prinz (Im Auftrag der Historischen Kommission Westfalens): Die Urkunden des Bistums Paderborn, Band 4, S. 1090
Einzelnachweise
- ↑ Urkunden von Bredelar Nr. 208, 242, 176, 178 und 180
Kategorien:- Bürgermeister (Brilon)
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