- Ausnüchterungszelle
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Als Ausnüchterungszelle bezeichnet man Räume in Polizeirevieren, die dazu dienen, unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehende Personen bis zur Beendigung ihres Rausches festzuhalten.
Gründe für die Inhaftierung in einer Ausnüchterungszelle
Gründe für eine derartige Inhaftierung können sein, dass die eingesperrte Person auf freiem Fuß eine Ruhestörung begangen oder in anderer Form die öffentliche Sicherheit (zum Beispiel durch Vandalismus) beeinträchtigt hat. Ebenso ist möglich, dass die Person aus einem nicht mit dem Rausch zusammenhängenden Grund inhaftiert wurde, aber zum Zeitpunkt der Verhaftung berauscht war und die Polizei die Person deswegen zuerst unter kontrollierten Bedingungen ausnüchtern lassen will.
Einrichtung und Ausstattung
Im Gegensatz zu normalen Zellen zeichnen sich Ausnüchterungszellen durch eine karge Einrichtung aus. Sie sind in vielen Fällen durchgehend oder zumindest größtenteils gefliest, um die Reinigung zu erleichtern. Dies drängt sich gerade aufgrund der Folgen einer Alkoholvergiftung auf, wozu Erbrechen sowie unkontrollierte Miktion gehören können.
Um Sachbeschädigung zu verhindern, enthalten Ausnüchterungszellen zumeist auch keine beweglichen Möbel. Die Toilette ist beispielsweise als Hocktoilette ausgestaltet und das Bett ist eine (ebenfalls geflieste) Erhebung im Boden.
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