Axel Nordemann

Axel Nordemann

Axel Nordemann (* 12. März 1963 in Berlin) ist ein deutscher Rechtsanwalt und Honorarprofessor für Urheberrecht an der Universität Konstanz.

Inhaltsverzeichnis

Biographie

Axel Nordemann studierte Jura in Göttingen und München. Er promovierte 1991 in Frankfurt am Main und war von 1989 bis 1993 als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht in München tätig. Seit 1993 arbeitet er als Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Boehmert & Boehmert, zunächst bis 1995 in Bremen und seitdem in Berlin. Die Kanzlei ist spezialisiert auf das Recht des geistigen Eigentums.

Axel Nordemann entstammt einer Juristenfamilie. Sein Vater Wilhelm Nordemann ist ein bekannter deutscher Urheberrechtler[1]. Sein Bruder Jan Bernd Jan Bernd und seine Schwester Anke Nordemann-Schiffel sind in derselben Kanzlei tätig und werden ebenfalls zu den namhaften Juristen im Bereich des geistigen Eigentums gezählt[2].

Berufliche Tätigkeit

Die Spezialbereiche von Axel Nordemann als Rechtsanwalt sind Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht. Das JUVE Handbuch 2009/2010[3] zählt ihn zu einem der häufig empfohlenen Anwälte in der Kategorie „Marken- und Wettbewerbsrecht“. Im aktuellen juristischen Jahrbuch „Legal 500 Deutschland 2009/2010“[4] werden er sowie sein Bruder Jan Bernd in der Kategorie "Presse- und Verlagsrecht" insbesondere für ihre Expertise in Urheberrechtsfragen angeführt. Axel Nordemann ist Mitglied des Fachausschusses für Wettbewerbs- und Markenrecht der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V. (GRUR). Außerdem ist er Mitglied des Academic Committee der International Trademark Association (INTA); im Bereich Urheberrecht ist er Mitglied des Board of Trustees der Copyright Society of the USA (CSUSA). Best Lawyers International 2009 zählt ihn zu den wichtigsten Anwälten in Deutschland, am Standort Berlin. Best Lawyers gilt in den USA als eines der ältesten und äußerst respektierten juristischen Referenzbücher[5].

Publikationen von Axel Nordemann

Zusammen mit seinem Vater Wilhelm Nordemann und seinem Bruder Jan Bernd gibt er den als juristisches Standardwerk geltenden Kommentar zum deutschen Urheberrecht, „Fromm / Nordemann“[6], heraus. Ferner ist er Co-Autor des Standardwerkes „Nordemann, Wettbewerbsrecht – Markenrecht“[7]. Außerdem ist er Mitherausgeber und Co-Autor des neuen Kommentars zum Wettbewerbsrecht „Götting / Nordemann“[8]. Schließlich ist er auch Co-Autor des „Hasselblatt, Münchener Anwaltshandbuch gewerblicher Rechtsschutz“[9] und des „Achenbach / Ransiek, Handbuch zum Wirtschaftsstrafrecht“[10].

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Deutscher Komponistenverband, Zeitschrift „Informationen“, Ausgabe Nr.72. 2006. http://www.komponistenverband.de/content/view/310/112/
  2. Best Lawyers International 2009: http://www.bestlawyers.com
  3. JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2009/2010: JUVE Verlag für juristische Informationen, Köln 2009. ISBN 978-3981182316
  4. Legal 500 Deutschland 2009/2010: http://www.legal500.de
  5. Lawyers International 2009: http://www.bestlawyers.com
  6. Fromm/Nordemann: Kommentar zum Urheberrechtsgesetz, zum Verlagsgesetz und zum Urheberrechtswahrnehmungsgesetz. 10. Auflage, Verlag W. Kohlhammer, Stuttgart 2008. ISBN 978-3170197718
  7. Nordemann, Jan Bernd: Wettbewerbs- und Markenrecht. 10. Auflage, Nomos Verlag, Baden-Baden 2004. ISBN 978-3-8329-0919-2
  8. Götting/Nordemann: UWG. Handkommentar. 1. Auflage, Nomos Verlag, Baden-Baden 2010. ISBN 978-3832944650
  9. Hasselblatt, Gordian N.: Münchener Anwaltshandbuch gewerblicher Rechtsschutz. 3. Auflage, Beck Verlag, München 2008. ISBN 978-3406573972
  10. Achenbach/Ransiek: Handbuch zum Wirtschaftsstrafrecht.2. Auflage, Müller, Heidelberg 2007. ISBN 978-3811436213

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем написать реферат

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Nordemann — ist der Familienname folgender Personen: Axel Nordemann (* 1963), deutscher Rechtsanwalt und Honorarprofessor für Urheberrecht an der Universität Konstanz Jan Bernd Nordemann (* 1965), deutscher Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheber und… …   Deutsch Wikipedia

  • Jan Bernd Nordemann — (* 25. Juli 1965 in Berlin) ist ein deutscher Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheber und Medienrecht und seit 2007 Honorarprofessor an der Humboldt Universität zu Berlin. Inhaltsverzeichnis 1 Biographie 2 Berufliche Tätigkeit 3 …   Deutsch Wikipedia

  • Wilhelm Nordemann — (* 8. Januar 1934 in Halle (Saale)) ist ein deutscher Rechtsanwalt, Notar a.D. und emeritierter Honorarprofessor für Urheberrecht an der Humboldt Universität zu Berlin. Inhaltsverzeichnis 1 Leben 2 Publikationen 3 …   Deutsch Wikipedia

  • Deutsches Urheberrecht — Das Urheberrecht in Deutschland ist der Teil der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland, der das Recht des Urhebers an seinen Werken schützt. Als objektives Recht umfasst es die Summe der Rechtsnormen der Bundesrepublik Deutschland, die das …   Deutsch Wikipedia

  • Verlagsrecht — Das Verlagsrecht im Sinne des deutschen § 8 Verlagsgesetzes (VerlG) ist das ausschließliche Recht, ein Werk der Literatur oder Tonkunst (das heißt Notenmaterial) zu vervielfältigen und zu verbreiten. Es ist ein Teilbereich der urheberrechtlichen… …   Deutsch Wikipedia

  • Lockvogel-Angebot — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Als Lockvogelangebot bezeichnet man eine Werbemaßnahme eines Unternehmens, die den Eindruck eines besonders… …   Deutsch Wikipedia

  • Lockvogelangebot — Ein Lockvogelangebot oder Lockangebot ist eine Werbemaßnahme für ein besonders preisgünstiges Angebot, das nicht in ausreichender Menge vorrätig ist,[1][2][3] so dass viele der damit angelockten Kunden auf teurere Produkte ausweichen.… …   Deutsch Wikipedia

  • Privatkopie — Als Privatkopie wird die Kopie eines urheberrechtlich geschützten Werkes für die nicht gewerbliche und nicht öffentliche Nutzung bezeichnet. Die Privatkopie eines rechtmäßig erworbenen Werkes ist jedoch nicht zu verwechseln mit der illegalen… …   Deutsch Wikipedia

  • Schranken des Urheberrechts — ist die gesetzliche Bezeichnung für diejenigen Vorschriften des deutschen Urheberrechts, die einen Ausgleich zwischen den Interessen des Urhebers, dem prinzipiell das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt ist, und gegenläufigen Interessen… …   Deutsch Wikipedia

  • Plagiat — Ein Plagiat (über frz. aus lat. plagium, „Menschenraub“[1]) ist das Aneignen fremder geistiger Leistungen. Dies kann sich auf die Übernahme fremder Texte oder anderer Darstellungen (z. B. Zeitungs , Magazinartikel, Fotos, Filme,… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”