- Axel Nordemann
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Axel Nordemann (* 12. März 1963 in Berlin) ist ein deutscher Rechtsanwalt und Honorarprofessor für Urheberrecht an der Universität Konstanz.
Inhaltsverzeichnis
Biographie
Axel Nordemann studierte Jura in Göttingen und München. Er promovierte 1991 in Frankfurt am Main und war von 1989 bis 1993 als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht in München tätig. Seit 1993 arbeitet er als Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Boehmert & Boehmert, zunächst bis 1995 in Bremen und seitdem in Berlin. Die Kanzlei ist spezialisiert auf das Recht des geistigen Eigentums.
Axel Nordemann entstammt einer Juristenfamilie. Sein Vater Wilhelm Nordemann ist ein bekannter deutscher Urheberrechtler[1]. Sein Bruder Jan Bernd Jan Bernd und seine Schwester Anke Nordemann-Schiffel sind in derselben Kanzlei tätig und werden ebenfalls zu den namhaften Juristen im Bereich des geistigen Eigentums gezählt[2].
Berufliche Tätigkeit
Die Spezialbereiche von Axel Nordemann als Rechtsanwalt sind Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht. Das JUVE Handbuch 2009/2010[3] zählt ihn zu einem der häufig empfohlenen Anwälte in der Kategorie „Marken- und Wettbewerbsrecht“. Im aktuellen juristischen Jahrbuch „Legal 500 Deutschland 2009/2010“[4] werden er sowie sein Bruder Jan Bernd in der Kategorie "Presse- und Verlagsrecht" insbesondere für ihre Expertise in Urheberrechtsfragen angeführt. Axel Nordemann ist Mitglied des Fachausschusses für Wettbewerbs- und Markenrecht der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V. (GRUR). Außerdem ist er Mitglied des Academic Committee der International Trademark Association (INTA); im Bereich Urheberrecht ist er Mitglied des Board of Trustees der Copyright Society of the USA (CSUSA). Best Lawyers International 2009 zählt ihn zu den wichtigsten Anwälten in Deutschland, am Standort Berlin. Best Lawyers gilt in den USA als eines der ältesten und äußerst respektierten juristischen Referenzbücher[5].
Publikationen von Axel Nordemann
Zusammen mit seinem Vater Wilhelm Nordemann und seinem Bruder Jan Bernd gibt er den als juristisches Standardwerk geltenden Kommentar zum deutschen Urheberrecht, „Fromm / Nordemann“[6], heraus. Ferner ist er Co-Autor des Standardwerkes „Nordemann, Wettbewerbsrecht – Markenrecht“[7]. Außerdem ist er Mitherausgeber und Co-Autor des neuen Kommentars zum Wettbewerbsrecht „Götting / Nordemann“[8]. Schließlich ist er auch Co-Autor des „Hasselblatt, Münchener Anwaltshandbuch gewerblicher Rechtsschutz“[9] und des „Achenbach / Ransiek, Handbuch zum Wirtschaftsstrafrecht“[10].
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Deutscher Komponistenverband, Zeitschrift „Informationen“, Ausgabe Nr.72. 2006. http://www.komponistenverband.de/content/view/310/112/
- ↑ Best Lawyers International 2009: http://www.bestlawyers.com
- ↑ JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2009/2010: JUVE Verlag für juristische Informationen, Köln 2009. ISBN 978-3981182316
- ↑ Legal 500 Deutschland 2009/2010: http://www.legal500.de
- ↑ Lawyers International 2009: http://www.bestlawyers.com
- ↑ Fromm/Nordemann: Kommentar zum Urheberrechtsgesetz, zum Verlagsgesetz und zum Urheberrechtswahrnehmungsgesetz. 10. Auflage, Verlag W. Kohlhammer, Stuttgart 2008. ISBN 978-3170197718
- ↑ Nordemann, Jan Bernd: Wettbewerbs- und Markenrecht. 10. Auflage, Nomos Verlag, Baden-Baden 2004. ISBN 978-3-8329-0919-2
- ↑ Götting/Nordemann: UWG. Handkommentar. 1. Auflage, Nomos Verlag, Baden-Baden 2010. ISBN 978-3832944650
- ↑ Hasselblatt, Gordian N.: Münchener Anwaltshandbuch gewerblicher Rechtsschutz. 3. Auflage, Beck Verlag, München 2008. ISBN 978-3406573972
- ↑ Achenbach/Ransiek: Handbuch zum Wirtschaftsstrafrecht.2. Auflage, Müller, Heidelberg 2007. ISBN 978-3811436213
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