- Baubelehrung
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Bei der Baubelehrung wird ein Besatzungsstamm während der letzten Bauphasen eines Kriegsschiffes in die Technik des neuen Schiffes eingewiesen.
Aus den schlechten Erfahrungen der deutschen Marine des Kaiserreiches mit gerade zur Verfügung stehendem Personal zusammengewürfelte Besatzungen für die Indienststellung neuer Schiffe aufzustellen, wurde noch in der Kaiserlichen Marine und dann in den deutschen Flotten nach dem Ersten Weltkrieg nach dem Stapellauf eines Schiffes ein Baubelehrungskommando für jeden Neubau aufgestellt, um eine Stammbesatzung mit Erfahrung in der Bedienung der Schiffstechnik heranzuziehen, noch während das Schiff gebaut wurde. Die Baubelehrung stand unter einem Leitenden Ingenieur, der mit seinen Mitarbeitern für die Einarbeitung des technischen Personals des Schiffes in die Maschinenanlagen und die Waffentechnik des Neubaus verantwortlich war. Die Baubelehrung erstellte auch die Vorschriften für die Bedienung der Schiffstechnik. Je nach Baufortschritt des Schiffes wurde die Baubelehrung um das entsprechende Fachpersonal erweitert. Bei der Indienststellung eines neuen Kriegsschiffes war somit eine mit dem Schiff vertraute Stammbesatzung an Bord.[1] [2] [3]
Einzelnachweise
- ↑ Großadmiral Erich Raeder – Mein Leben, 2. Auflage, Verlag Bublies, 56290 Schnellbach 2008, ISBN 978-3-937820-07-1, Seite 216.
- ↑ Militärgeschichtliches Forschungsamt (Herausgeber): Deutsche Militärgeschichte in sechs Bänden 1648-1939. Band 4. Bernard & Graefe Verlag, München 1983. ISBN 3-88199-112-3. Seite 429.
- ↑ Paul Schmalenbach: Schwerer Kreuzer Prinz Eugen. Wilhelm Heyne Verlag, München 1990. ISBN 3-453-01494-4. Seite 129.
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