Berechnung des Prüfungserfolgs in der Berufsausbildung

Berechnung des Prüfungserfolgs in der Berufsausbildung

Inhaltsverzeichnis

Die Berechnung des Prüfungserfolgs in der Berufsausbildung


In der betrieblichen Berufsausbildung werden in Deutschland jährlich etwa 500.000 Abschlussprüfungen durchgeführt. Der Erfolg bei der Prüfung ist Voraussetzung für einen der Ausbildung entsprechenden Zugang zum Arbeitsmarkt. Der Erfolg weist indes charakteristische Unterschiede auf, die auf zwei verschiedene Berechnungsverfahren zurückgehen. Die Verfahren ermitteln entweder den Erfolg von Prüfungen oder den von geprüften Personen. Die Differenzen entstehen durch unterschiedliche Berücksichtigung von Wiederholungsprüfungen.

Bedeutung der Prüfungsstatistik

Abschlussprüfungen werden in den anerkannten Ausbildungsberufen regelmäßig am Ende der Ausbildungszeit durchgeführt. Der erzielte Prüfungserfolg ist eines der bekanntesten Effizienzkriterien in der betrieblichen Berufsausbildung und Voraussetzung für einen dem Niveau der Ausbildung entsprechenden Zugang zum Arbeitsmarkt. Statistiken über den Prüfungserfolg werden stets herangezogen, wenn es gilt, die Ausbildungsergebnisse der Jugendlichen und mittelbar auch der Betriebe in den einzelnen Ausbildungsberufen zu bewerten und zu vergleichen.[1] Sie gehören daher zu den ältesten von den Kammern der Wirtschaft veröffentlichten Daten. Der Prüfungserfolg wird indes durch zwei unterschiedliche Kalkulationsverfahren ermittelt. Auf die Konsequenzen der beiden voneinander abweichenden Berechnungen wurde vor allem vom Handwerk nach Inkrafttreten des Berufsbildungsgesetz aus dem Jahre 1969 hingewiesen.[2]

Die Differenzen der Berechnungsverfahren entstehen durch unterschiedliche Berücksichtigung einzelner Gruppen unter den Prüfungsteilnehmern. Da die Abschlussprüfung der betrieblichen Berufsausbildung zwei mal wiederholt werden kann, setzen sich die Prüfungsteilnehmer aus drei Gruppe zusammen: Aus Teilnehmern, die ihre Abschlussprüfung zum ersten Male antreten, und - wenn vorangegangene Prüfungen nicht bestanden wurden - aus Teilnehmern, die zum zweiten oder auch dritten Male die Prüfung antreten. [3]

Zwei Verfahren zur Berechnung des Prüfungserfolgs

Die beiden Varianten zur Berechnung des Prüfungserfolgs erfordern eine Unterscheidung zwischen Prüfungen (P) und geprüften Personen (Pp). Bei den Prüfungen (P) handelt es sich um die Summe aller Prüfungen, die binnen eines Kalenderjahres abgelegt werden. Darunter fallen daher auch all jene Prüfungen, die durch mehrfaches Wiederholen nicht bestandener Prüfungen zustande kommen. Bei den geprüften Personen (Pp) wird demgegenüber jede Person nur einmal gezählt. Ihre Zahl steigt also auch dann nicht, wenn einzelne Personen aufgrund von Wiederholungsprüfungen (Pw) mehr als nur eine Prüfung ablegen.

Jede geprüfte Person kann eine nicht bestandene Abschlussprüfung zwei mal wiederholen.[4] Die Summe der geprüften Personen und der Wiederholungsprüfungen ergibt somit die Zahl der Prüfungen insgesamt. (P = Pp + Pw). Je nachdem ob die Zahl der insgesamt abgelegten Prüfungen, oder die Zahl der geprüften Personen (Pp = P - Pw) in den Divisor des Bruchs zur Kalkulation des Prüfungserfolges eingeht, handelt es sich um den Erfolg von Prüfungen (PE) oder um den Erfolg von geprüften Personen (PpE).


I. Erfolg der Prüfungen (PE)
= Σ bestandene Abschlussprüfungen (Pb) ÷ Σ Prüfungen* (P)


II. Erfolg der geprüften Personen (PpE)
= Σ bestandene Abschlussprüfungen (Pb) ÷ Σ geprüfte Personen (Pp)


ʶΣ Prüfungen = Σ geprüfte Personen (Pp) + Σ Prüfungswiederholungen (Pw)


Die beiden unterschiedlichen Berechnungen haben unmittelbare Konsequenzen für den jeweiligen Prüfungserfolg. Das belegt folgendes Beispiel: Nehmen hundert Jugendliche an einer Lehrabschlussprüfung teil und besteht keiner von ihnen beim ersten Versuch die Abschlussprüfung, aber alle beim zweiten Anlauf, dann wurden von den insgesamt zweihundert abgelegten Prüfungen hundert bestanden. Das ergibt einen Prüfungserfolg von fünfzig Prozent. - Wird stattdessen der Prüfungserfolg aus der Sicht der geprüften Personen oder auch der Bildungspolitik beurteilt, dann waren alle geprüften Personen erfolgreich, und sei es erst nach mehrfachem Anlauf. Es errechnet sich also ein Prüfungserfolg von hundert Prozent. Der personenbezogene Prüfungserfolg (PpE) bleibt also gleich, einerlei ob die geprüften Personen schon bei der ersten Prüfung erfolgreich waren oder erst bei einer der Wiederholungsprüfungen.[5]

Tatsächlich ist der Unterschied in der Praxis geringer. Er betrug für das Jahre 2008 im Durchschnitt fünf Prozentpunkte (Prüfungserfolg = 90,2%; Erfolg der geprüften Personen = 95,7 %). Für einzelne Ausbildungsberufe liegt er aber deutlich höher. So betrug der Unterschied bei den Gärtnerinnen und Gärtnern beispielsweise 12 Prozentpunkte (78,7%; 90,4%), bei den Fachkräften für Schutz und Sicherheit betrug er 17 Prozentpunkte (60,8%; 77,5%) und bei den Tiefbaufacharbeitern und -facharbeiterinnen 19 Prozentpunkte (67,7%; 86,8%).[6]


Vor- und Nachteile der jeweiligen Berechnungsverfahren

Beide Formen der Kalkulation können je nach Anwendungsbereich sinnvolle Ergebnisse zeitigen. Der Prüfungserfolg (PE) ist dann ein geeigneter Beurteilungsmaßstab, wenn es darum geht, die Effizienz von Prüfungsabläufen vor allem unter Kostengesichtspunkten zu beurteilen. Sobald die geprüften Personen wenige oder besonders viele Wiederholungsprüfungen ablegen müssen, um die Abschlussprüfung zu bestehen, dann stehen Aufwand und Kosten für die Organisation der Prüfungen, darunter auch für die Bestellung des Prüfungs- und Aufsichtspersonals, in einem besonders günstigen bzw. ungünstigem Verhältnis zum erzielten Erfolg.

Die auf Prüfungen bezogene Berechnung des Prüfungserfolgs lässt sich daher vor allem unter ökonomischen Gesichtspunkten rechtfertigen. Die Kalkulation ist beispielsweise für eine kammerinterne Kosten- / Nutzenanalyse bezüglich der Errichtung und Organisation von Prüfungsausschüssen durchaus geeignet. - Geht es stattdessenum den Erfolg von Personen (PpE) oder um den von bildungspolitischen Maßnahmen, so ist eine Berechnung des Erfolgs von Prüfungen (PE) eher irreführend. Denn nur Personen können eine einschlägige Tätigkeit am Arbeitsmarkt aufnehmen, nicht Prüfungen.[7]

Der unkritische Gebrauch des Verfahrens zur Ermittlung des Erfolgs von Prüfungen (PE), wo es eigentlich um den Prüfungserfolg von Personen (PpE) geht, hat weitere Nachteile. Es mindert die Vergleichbarkeit von Prüfungsergebnissen in verschiedenen Regionen, selbst bei identischen Berufen.[8] - Folgenschwerer ist, dass dies Verfahren leicht zu einer Gleichsetzung von nicht bestandenen Prüfungen mit Personen führt, die ihre Abschlussprüfung endgültig nicht bestanden haben und so einen unzutreffend hohen Anteil von dropouts suggeriert. Es schmälert dann zwangsläufig die Verdienste der betrieblichen Berufsausbildung insgesamt. Die damit zusammenhängende Annahme zu geringer Leistungen der Jugendlichen[9] und mittelbar auch der Ausbildungsbetriebe dürfte daher auch auf die Entscheidungen zugunsten einer ungeeigneten aber durchaus üblichen Berechnung von Prüfungsergebnissen zurückgehen.[10]

Das Problem der abweichenden Ergebnisse durch unterschiedliche Berechnungsverfahren - eines zur Ermittlung des Erfolgs von Personen und eines anderen zur Ermittlung des Erfolgs von Prüfungen - tritt nicht nur in der Berufsbildung auf, sondern überall dort, wo aufgrund des Prüfungsrechts Wiederholungsprüfungen zu berücksichtigen sind.

Einzelnachweise

  1. Vgl.: Prüfungsstatistik der Handwerkskammern: http://www.zdh.de/daten-und-fakten/ausbildung-bildung/gesellenpruefung/auswertung-der-gesellen-und-abschlusspruefungsstatistik-2007.html / Prüfungsstatistik der Industrie und Handelskammern: http://pes.ihk.de/berufsauswahl.cfm?knr=A97DA629B098B75C294DFFDC3E463904 / Prüfungsstatistiken des Statistischen Bundesamtes: https://www-ec.destatis.de/csp/shop/sfg/bpm.html.cms.cBroker.cls?cmspath=struktur,vollanzeige.csp&ID=1024685 / Die Prüfungsstatistiken im Datenreport des Bundesinstituts für Berufsbildung für den Berufsbildungsbericht: / http://datenreport.bibb.de/media2009/datenreport_bbb_09_a5.pdf / Berufsbildungsbericht des Ministeriums für Bildung und Forschung: http://www.bmbf.de/de/8113.php
  2. Vgl. Rühl et al.: Strukturuntersuchung im Kfz-Handwerk, Bd. I, Karlsruhe 1976, S. 285 / Kehr, K.: Gesellenprüfungen Erfolgsquote steigt seit 1977 wieder an; in: Deutsches Handwerksblatt, Nr. 20 (1978), S. 707 / Krupka, W.: Gedanken zur Lage der Ausbildung im Kfz-Handwerk; in: Die berufsbildende Schule, Nr. 20, 30. Jg. (1978), S. 580 / Althoff, H.; Hildmann, U.; Selle, B.; Werner, R.; Wordelmann, P.: Schulische Vorbildung, Prüfungserfolg von Auszubildenden, Ausbildereignung, Analyse ausgewählter Daten zur Berufsbildung im Bereich von Industrie und Handel: in: Materialien und statistische Analysen zur beruflichen Bildung, Heft 12, 1979, Hrsg. Bundesinstitut für Berufsbildung. / Althoff, H.: Anmerkungen zur Definition und Berechnung des Prüfungserfolges; in: Die berufsbildende Schule, 1979, 21. Jg. Heft 12, S. 695 / Werner, R.: Erfolgsquoten bei Abschlussprüfungen neue Berechnungsmethode berücksichtigt Wiederholer; in: Berufsbildung in Wissenschaft und Praxis, 1998, Heft 5, S. 42
  3. Vgl.: §34 Abs. 1 Satz 2 des Berufsbildungsgesetz aus dem Jahre 2005 (BBiG) / §31 Abs. 1 Satz 2 Handwerksordnung (HwO). - Die in der Musterprüfungsordnung des Bundesausschusses für Berufsbildung (Veröffentlichung: Bundesarbeitsblatt 10/1971) vorgesehene Einengung der Wiederholungsprüfungen war vom Gesetzgeber nicht vorgesehen (vgl.: BT Drucksache V/4260). - Der Bundesausschuss für Berufsbildung und auch die zuständigen Berufsbildungsausschüsse der Kammern hätten insoweit Wiederholungsprüfungen bei bestandener Abschlussprüfung mit dem Ziel einer Verbesserung der Abschlussnote zulassen müssen. Vgl. dazu: Herkert, Josef: Berufsbildungsgesetz, Kommentar mit Nebenbestimmungen.
  4. § 37 Abs. 1 Satz 2 BBiG
  5. Im ungünstigsten Falle werden alle Prüfungen erst beim dritten Anlauf bestanden. Dann entfallen auf einhundert bestandene Prüfungen insgesamt dreihundert Prüfungen, von denen zweihundert nicht bestanden wurden.

    Exkurs zu Einschränkungen der Kalkulationsverfahren: Die beiden dargestellten Verfahren zur Berechnung des Prüfungserfolgs können bestimmte Gruppen nicht oder nur ungenau berücksichtigen. Es sind einerseits Personen, die ihre Abschlussprüfung, sei es aus Krankheit oder anderen gerechtfertigten Gründen, nicht antreten und auch weitere mögliche Prüfungstermine nicht wahrnehmen. Sie gehen in die Kalkulation des Prüfungserfolgs nicht ein. - Andererseits sind es die Wiederholer von nicht bestandenen Abschlussprüfungen, die zu gewissen Unschärfen des Prüfungserfolgs beitragen, weil die Termine für die erforderlichen Wiederholungsprüfungen die Grenzen eines Kalenderjahres überschreiten. Bei ihnen lässt sich das im Folgenden dargestellte Verfahren zur Ermittlung des Prüfungserfolgs nutzen: - Prüfungsergebnisse werden generell auf ein Kalenderjahr bezogen. Wird eine Abschlussprüfung erst am Ende des Kalenderjahrs (x) durchgeführt, dann müssen die für eine jahrgangsbezogene Kalkulation zumeist erforderlichen, aber erst im Folgejahr (x+1) durchführbaren Wiederholungsprüfungen berücksichtigt werden. Über den Prüfungserfolg im Kalenderjahr (x) könnte daher frühestens im Kalenderjahr (x+1) eine abschließende Aussagen gemacht werden. - Das Problem lässt sich näherungsweise lösen, wenn angenommen wird, dass unter den Prüfungsteilnehmern des gegenwärtigen Prüfungsjahres (x) auch Wiederholer aus dem vorangegangenen Prüfungsjahr (x-1) sind. Wird weiter angenommen, dass deren Umfang und Prüfungserfolg im Prüfungsjahr (x) weitgehend identisch ist mit Umfang und Prüfungserfolg jener Teilnehmer, die im Prüfungsjahr (x) ihre Prüfung nicht bestanden haben, sie dann aber im Folgejahr (x+1) wiederholen werden. - Unter der Voraussetzung also, dass Ergebnis und Umfang der aus zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren stammenden Wiederholungsprüfungen weitgehend identisch sind, erübrigt es sich - um den Preis einer gewissen Unschärfe - eine Kalkulation, die sich eigentlich über zwei, ggf. auch mehr Kalenderjahre erstrecken müsste.
    Im Jahre 2005 wurde im Berufsbildungsgesetz die Individualisierung der Daten der Auszubildenden festgelegt (§ 88 BBiG). Das gilt auch für die geprüften Personen und deren Prüfungswiederholungen. Im Prinzip lässt sich daher heute schon eine exakte Kalkulation des Prüfungserfolgs vornehmen. Das hat indes den wesentlichen Nachteil, dass korrekte Prüfungsergebnisse frühestens nach einem Jahr ermittelt werden können, also erst dann, wenn der gesamte Prüfungsjahrgang seine Prüfungen und Wiederholungsprüfungen abgelegt hat.
  6. Das Statistische Bundesamt weist neben den Prüfungen insgesamt und den bestandenen Prüfungen auch die Wiederholungsprüfungen nach Ausbildungsbereichen, Bundesländern und Ausbildungsberufen auf der Grundlage der Kennziffern von beruflichen Vierstellern aus. Auf der Basis dieser 'Viersteller' beruhen die berechneten Ergebnisse. Tabelle 04 1a. Vgl.: https://www-ec.destatis.de/csp/shop/sfg/bpm.html.cms.cBroker.cls?cmspath=struktur,vollanzeige.csp&ID=1024685.
  7. Neben der Möglichkeit, den individuellen Prüfungserfolg und den Erfolg von bildungspolitischen Maßnahmen beurteilen zu können, haben die bestandene Prüfungen von Personen eine weitere wichtige Funktion. Denn in Bezug auf die Ausbildungsanfänger, die je nach Beruf und individuellem Ausbildungsverlauf ihre Berufsausbildung nach im Durchschnitt von ca. drei Jahren antreten, geben die bestandenen Prüfungen Aufschluss über den Anteil eines Ausbildungsjahrgangs, der seine Berufsausbildung erfolgreich durchlaufen hat. Sie verweisen damit auf die quantitative Effizienz der Ausbildung in bestimmten Berufen und in der betrieblichen Berufsausbildung insgesamt.
  8. Sollen beispielsweise die Ergebnisse identischer Berufe in unterschiedlichen Regionen bzw. Kammerbereichen miteinander verglichen werden, so ist das aufgrund der regelmäßig verschiedenen Anteile von Prüfungswiederholern kaum möglich. Denn dort, wo der Anteil von Wiederholern größer ist, sinkt der Anteil der erfolgreichen Prüfungen selbst dann, wenn der Erfolg der geprüften Personen identisch ist oder gar höher liegt.
  9. Vgl.: Althoff, H.: Die quantitativen Verluste (der betrieblichen Berufsausbildung) durch Ausbildungsabbrecher und nicht bestandene Abschlussprüfungen; in: Wirtschaft und Berufserziehung Heft 3, 1995, S. 71
  10. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung verweist in seinem Berufsbildungsbericht auf die Probleme der üblichen Berechnungsweise: http://www.bmbf.de/pub/bbb_07.pdf / Das gilt auch für das Bundesinstitut für Berufsbildung. Es weist auf dieselben Schwierigkeiten hin. Vgl. Datenreport 2010, S. 166-169, Tab. A5.6-1 http://datenreport.bibb.de/a12voe_datenreport_bbb_2010.pdf. Die Kammern der Wirtschaft halten bisher an der auf Prüfungen bezogene Berechnungsweise fest. Vgl. dazu: Einzelnachweis 1

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