Berufspädagoge

Berufspädagoge

Der Geprüfte Berufspädagoge (BGBl. 2009 Teil I Nr. 56, S. 2927) ist eine berufs- und arbeitspädagogische sowie kaufmännische Aufstiegsfortbildung, die mit einer Prüfung in Berufspädagogik vor einer Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer abschließt.[1]

Inhaltsverzeichnis

Abschluss

Dieser Abschluss ist der 3. Fortbildungsebene zugeordnet, somit auf eine Stufe mit den Gepr. Betriebswirt bzw. Gepr. Technischen Betriebswirt.[2] Die DQR-Einstufung wird demnach voraussichtlich auf der Stufe 6 oder 7 erfolgen. Der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) ist zzt. noch in der Diskussion, die Ergebnisse der Projektgruppen für die untersuchten allgemeinbildenden, hochschulischen und beruflichen Abschlüsse sind unterschiedlich, eine Entscheidung ist noch nicht gefallen (Oktober 2010). Die Umsetzung soll 2012 beginnen.

Arbeitsgebiete und Aufgaben

Berufspädagogen sind in der beruflichen Aus- und Weiterbildung tätig. Zu ihren Aufgaben zählt die Organisation, Einführung und Durchführung von Aus- und Weiterbildungen, wie auch beruflicher Bildungsprozesse. Sie beraten, beurteilen und begleiten die jeweiligen Bildungsteilnehmer insbesondere im Lernprozess und beim Transfer des Gelernten in die Praxis. Berufspädagogen ermitteln auch notwendige und zukunftsweisende Qualifikationen und integrieren diese in die jeweiligen Lern- und Arbeitsprozesse. Sie beraten und unterstützen die Einführung neuer Aus- und Weiterbildungsmethoden in den jeweiligen Unternehmen und Institutionen. Sie unterstützen und qualifizieren haupt- sowie nebenberufliches Bildungspersonal und leiten dieses an.

Sie sollen selbstständig unter Berücksichtigung der jeweiligen Kostensituation und Wirtschaftlichkeit zielgruppenorientierte Aus- und Weiterbildungskonzepte realisieren und diese in die jeweiligen Strukturen einführen. Ein Berufspädagoge entwickelt Marketingstrategien für die jeweiligen Aus- und Weiterbildungen. Dabei führen sie Marktbeobachtungen und -analysen durch. Aspekte des Bildungscontrollings sowie des Qualitätsmanagements in die jeweiligen Aus- und Weiterbildungssysteme werden dabei berücksichtigt. In diesem Zusammenhang arbeiten Berufspädagogen mit allen Beteiligten der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie der Geschäfts- und Personalleitung eng zusammen. Sie initiieren und begleiten notwendige organisatorische Veränderungsprozesse und entwickeln dafür die erforderlichen Unterstützungs- und Beratungsprozesse. Berufspädagogen können auch als externe Berater für Unternehmen in den Bereichen der Aus- und Weiterbildung fungieren. In dieser Funktion wirken Sie auch bei der Organisation und der Umsetzung von Maßnahmen mit oder führen diese selbstständig durch. Die Aufgaben der Berufspädagogen erfordern somit neben sehr guten und ausgeprägten pädagogischen Kompetenzen auch koordinatorisches Geschick sowie umfassende Beratungs-, Führungs- und Sozial-kompetenzen.

Fortbildungsinhalte

Die Fortbildung zum "Geprüften Berufspädagogen" gliedert sich in drei Prüfungsteile: 1. Kernprozesse der beruflichen Bildung 2. Berufspädagogisches Handeln in Bereichen der beruflichen Bildung 3. Spezielle berufspädagogische Funktionen

Die Punkte 1 und 2 sind Pflichtbereiche, Punkt 3 kann vom Prüfungsteilnehmer frei gewählt werden.

Fortbildungsdauer

Der Vorbereitungslehrgang zur IHK-Fortbildungsprüfung kann in Vollzeit oder berufsbegleitend absolviert werden. Er dauert in der Regel zwischen 6 und 30 Monaten und schließt mit einer Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer oder einer Handwerkskammer ab. Es gibt verschiedene Anbieter (regionale und überregionale) für die Vorbereitungslehrgänge.[3]

Prüfungszulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer 1. den Fortbildungsabschluss zum Geprüften Aus- und Weiterbildungspädagogen oder einen Fortbildungsabschluss zum Fachwirt/zur Fachwirtin, zum Fachkauf-mann/zur Fachkauffrau, zum Industrie-, Fach oder Handwerksmeister/zur Industrie-, Fach- oder Handwerksmeisterin oder einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss nach einer Fortbildungsregelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung und eine anschließende mindestens einjährige Berufspraxis, oder 2. ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder einen staatlich anerkannten Fachschulabschluss nach einer zweijährigen Fortbildung und eine anschließende mindestens zweijährige Berufspraxis oder 3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und eine anschließende mindestens fünfjährige Berufspraxis

sowie für alle der Nr. 1 bis 3 gleichermaßen: eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung oder eine vergleichbare berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation nachweist.

Prüfungsdurchführung und Abschluss

Die Prüfung umfasst schriftliche sowie mündliche Teile. Nach erfolgreichem Abschluss aller Prüfungsteile vergibt die prüfende IHK/HWK den öffentlich-rechtlich anerkannten Abschluss zum/zur "Geprüften Berufspädagogen" oder "Geprüfte Berufspädagogin".[4]

  • Prüfungsteil 1 "Kernprozesse der Beruflichen Bildung"

Die schriftliche Prüfung erfolgt anhand jeweils einer Situationsaufgabe je Handlungsbereich. Die Prüfung dauert je Handlungsbereich mindestens 150 Minuten, höchstens 180 Minuten und insgesamt nicht mehr als 500 Minuten

  • Prüfungsteils 2 "Berufspädagogisches Handeln in Bereichen der beruflichen Bildung"

1)Die schriftliche Prüfung erfolgt anhand jeweils einer Situationsaufgabe je Handlungsbereich. Die Bearbeitungszeit beträgt jeweils mindestens 150 Minuten, höchstens 180 Minuten, insgesamt jedoch nicht mehr als 500 Minuten. 2)Die mündliche Prüfung erfolgt durch ein situationsbezogenes Fachgespräch in einem vom Prüfungsausschuss gewählten Handlungsbereich. Die Prüfungsdauer beträgt in der Regel mindestens 30 Minuten und höchstens 45 Minuten.

  • Prüfungsteil 3 "Spezielle berufspädagogische Funktionen"

Die Prüfung in diesem Prüfungsteil wird als Projektarbeit, Präsentation und Fachgespräch durchgeführt. Dieser Prüfungsteil kann erst begonnen werden, wenn in den anderen beiden Prüfungsteilen mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden; es soll jedoch nicht später als ein Jahr nach deren erfolgreichen Abschluss begonnen werden.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Berufspädagoge im BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit
  2. http://wis.ihk.de/ihk-pruefungen/weiterbildungsprofile.html
  3. http://wis.ihk.de/ihk-pruefungen/pruefungssuche.html
  4. http://www.bmbf.de/intern/upload/fvo_pdf/berufspaedagoge.pdf

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