Berufsreifeprüfung (Österreich)

Berufsreifeprüfung (Österreich)
Basisdaten
Titel: Bundesgesetz über die Berufsreifeprüfung
Typ: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Republik Österreich
Rechtsmaterie: Schulunterricht
Fundstelle: BGBl. I Nr. 68/1997
Inkrafttretensdatum: 1. September 1997
Letzte Änderung: BGBl. I Nr. 45/2010
Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung!

Die Berufsreifeprüfung (BRP, Berufsmatura) im österreichischem Bildungssystem ist ein berufsbegleitender Bildungsweg zu einer vollwertigen Matura (Reifeprüfung) als Studienberechtigungsprüfung.

Inhaltsverzeichnis

Intention und Geschichte

Ein zentrales Anliegen des österreichischen Schulsystems ist es, den Zugang zu höheren Bildungsabschlüssen als lebenslange Chance zu gewährleisten. Die 1997 mit dem Bundesgesetz über die Berufsreifeprüfung[1] eingeführte Berufsreifeprüfung (BRP) ist ein weiterer Schritt dazu. 2000 gab es eine Novelle, wodurch nun auch Berufsgruppen, denen die BRP bislang verwehrt blieb, der Zugang zur BRP möglich ist. Eine weitere Novelle gab es mit dem Schulrechtspaket 2005.

Sie berechtigt zu einem Studium an Universitäten und Fachhochschulen und entspricht somit einer vollwertigen Matura – sie ist eine Externistenprüfung im Sinne des § 42 des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 472/1986. Außerdem erfüllt die bestandene Berufsreifeprüfung die Eingangsvoraussetzung für eine Ausbildung im gehobenen Verwaltungsdienst.

Damit eröffnen sich für Absolventen des dualen Systems (mit Lehrabschlussprüfung), für Absolventen von mindestens 3-jährigen Mittelschulen, von beruflichen Schulen, wie für Gesundheits- und Krankenpflege oder für den medizinisch-technischen Fachdienst neue Berufschancen und neue Bildungsmöglichkeiten. Die Abschlussprüfung kann aufgrund der Ausbildungszeit frühestens mit 19 Jahren, Teilprüfungen können bereits ab dem 17. Lebensjahr abgelegt werden. Damit kann die Berufsmatura nicht früher erworben werden, als die anderen Maturaformen.

Umfang

Die Ausbildung erfolgt in den drei allgemeinbildenden Hauptfächern (Deutsch, Fremdsprache, Mathematik) im Ausmaß von 160 Stunden, im Fachbereich von 120 Stunden.[2]

  • Die Lebende Fremdsprache entfällt für diejenigen Schüler, die ein Sprachzertifikat erworben haben – im allgemeinen die internationalen anerkannten Abschlüsse in der Art des Certificate in Advanced English (CAE). Das gilt für Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch[3]
  • Der Fachbereich entfällt für Personen, die eine nach Inhalt, Prüfungsform, Prüfungsdauer und Niveau gleichwertige Prüfung (z. B. Meisterprüfung, gewerberechtliche Befähigungsprüfung, Abschluss einer Fachakademie, drei- oder vierjährigen Fachschule mit Absolvierung einer Abschlussarbeit, Diplomprüfung in der Krankenpflege etc.) erfolgreich abgelegt haben[4]

Die Abschlussprüfung erfolgt in Form einer Externistenprüfung („Externistenmatura“):[5]

  • Deutsch: 5-stündige (5 mal 60 Minuten = keine Schulstunde von etwa 50 Minuten) schriftliche Klausurarbeit mit den Anforderungen einer Reifeprüfung einer höheren Schule und eine diesbezügliche mündliche Prüfung mit dem Ziel einer Auseinandersetzung auf höherem Niveau
  • Mathematik: 4-stündige (4 mal 60 Minuten) schriftliche Klausurarbeit mit den Anforderungen einer Reifeprüfung einer höheren Schule
  • Lebende Fremdsprache: nach Wahl des Prüfungskandidaten eine 5-stündige schriftliche Klausurarbeit oder eine mündliche Prüfung mit den Anforderungen einer Reifeprüfung einer höheren Schule, in der Regel Englisch
  • Fachbereich: 5-stündige Klausurarbeit über ein Thema aus dem Berufsfeld des Prüfungskandidaten (einschließlich des fachlichen Umfeldes) und eine diesbezügliche mündliche Prüfung mit dem Ziel einer Auseinandersetzung auf höherem Niveau

Lehrpläne

Teilprüfungen zur Berufsreifeprüfung können abgelegt werden nach dem Lehrplan folgender Schultypen:

Angeboten wird sie von den meisten BHS in ihrem Fachgebiet, und den speziellen Höheren Lehranstalten für Berufstätige, wie auch am WIFI und bfi, in eigenen Klassen, oder berufsbegleitend als Abendschule.

Siehe auch

  • Aufbaulehrgang - zweite Möglichkeit vom mittleren zum höheren Berufschulabschluss
  • Kolleg – der umgekehrte Weg, eine äquivalente Berufsbildung für AHS-Maturanten

sowie:

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Bundesgesetz über die Berufsreifeprüfung Vorlage:§§/Wartung/RIS-Suche BGBl. I Nr. 68/1997 i.d.g.F. (ris.bka; html aufgeschlüsselt nach Paragraphen, bmukk.gv.at)
  2. Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur über kompetenzbasierte Curricula an anerkannten Lehrgängen zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung (Berufsreifeprüfungscurriculaverordnung – BRPCV)Vorlage:§§/Wartung/RIS-Suche StF: BGBl. II Nr. 40/2010 (online, ris.bka)
  3. die Regelung und die genaue Auflistung der anerkannten Zertifikate gibt § 1 Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur über den Ersatz von Prüfungsgebieten der BerufsreifeprüfungVorlage:§§/Wartung/alt-URL StF: BGBl. II Nr. 268/2000 (online, ris.bka)
  4. die Regelung und die genaue Auflistung aller Fachabschlüsse gibt § 2 Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur über den Ersatz von Prüfungsgebieten der Berufsreifeprüfung
  5. gemäß § 42 SchUG, Externistenprüfungsverordnung; vergl. Durchführungsbestimmungen zur BerufsreifeprüfungVorlage:§§/Wartung/alt-URL Rundschreiben: 2011-14 ; BMUKK-14.160/0018-III/3/2011 (online, bmukk.gv.at)
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