Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 (Brüssel IIa)

Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 (Brüssel IIa)

Die Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000, Kurzbezeichnungen EuEheVO oder Brüssel IIa-Verordnung, vom 27. November 2003 regelt die internationale Zuständigkeit der Gerichte innerhalb der europäischen Gemeinschaft (mit Ausnahme Dänemarks) in Ehe- und Kindschaftssachen.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Ein EG-Übereinkommen vom 28. Mai 1998 nach Vorbild des EuGVÜ zur Regelung des Eherechts trat nie in Kraft. Stattdessen wurde das als rein völkerrechtliches Abkommen geplante Übereinkommen als Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 erlassen. Dies wurde schon bald überarbeitet und um eine umfangreichere Regelung des Kindschaftsrechts ergänzt und als Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 erlassen.

Regelungen

Zu den inhaltlichen Regelungen: → Internationales Zivilverfahrensrecht (EG)

Literatur

  • Peter Gröschl: Internationale Zuständigkeit im europäischen Eheverfahrensrecht. Hartung-Gorre, Konstanz 2007.
  • Viktoria Kress: Internationale Zuständigkeit für elterliche Verantwortung in der Europäischen Union. Lang, Frankfurt am Main 2005.

Weblinks

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