Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 (Brüssel IIa)
- Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 (Brüssel IIa)
-
Die Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000, Kurzbezeichnungen EuEheVO oder Brüssel IIa-Verordnung, vom 27. November 2003 regelt die internationale Zuständigkeit der Gerichte innerhalb der europäischen Gemeinschaft (mit Ausnahme Dänemarks) in Ehe- und Kindschaftssachen.
Geschichte
Ein EG-Übereinkommen vom 28. Mai 1998 nach Vorbild des EuGVÜ zur Regelung des Eherechts trat nie in Kraft. Stattdessen wurde das als rein völkerrechtliches Abkommen geplante Übereinkommen als Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 erlassen. Dies wurde schon bald überarbeitet und um eine umfangreichere Regelung des Kindschaftsrechts ergänzt und als Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 erlassen.
Regelungen
Zu den inhaltlichen Regelungen: → Internationales Zivilverfahrensrecht (EG)
Literatur
- Peter Gröschl: Internationale Zuständigkeit im europäischen Eheverfahrensrecht. Hartung-Gorre, Konstanz 2007.
- Viktoria Kress: Internationale Zuständigkeit für elterliche Verantwortung in der Europäischen Union. Lang, Frankfurt am Main 2005.
Weblinks
|
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! |
Wikimedia Foundation.
Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:
Brüssel-IIa-Verordnung — Basisdaten Titel: Zivilprozessordnung Abkürzung: ZPO Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie: Zivilrecht, Verfahrensrecht … Deutsch Wikipedia
Abkürzungen/Gesetze und Recht — Eine Liste von Abkürzungen aus der Rechtssprache. Inhaltsverzeichnis A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z A … Deutsch Wikipedia
Zivilprozessordnung (Deutschland) — Basisdaten Titel: Zivilprozessordnung Abkürzung: ZPO Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie … Deutsch Wikipedia
Ehescheidung — Die Scheidung ist eine formelle, juristische Auflösung einer Ehe. Geschieden ist neben ledig, verheiratet und verwitwet einer der vier weltweit üblichen Familienstände, wobei Scheidung nicht in allen Rechtssystemen möglich ist, und die… … Deutsch Wikipedia
Geschieden — Die Scheidung ist eine formelle, juristische Auflösung einer Ehe. Geschieden ist neben ledig, verheiratet und verwitwet einer der vier weltweit üblichen Familienstände, wobei Scheidung nicht in allen Rechtssystemen möglich ist, und die… … Deutsch Wikipedia
Scheidungsurkunde — Die Scheidung ist eine formelle, juristische Auflösung einer Ehe. Geschieden ist neben ledig, verheiratet und verwitwet einer der vier weltweit üblichen Familienstände, wobei Scheidung nicht in allen Rechtssystemen möglich ist, und die… … Deutsch Wikipedia
Zerrüttungsprinzip — Die Scheidung ist eine formelle, juristische Auflösung einer Ehe. Geschieden ist neben ledig, verheiratet und verwitwet einer der vier weltweit üblichen Familienstände, wobei Scheidung nicht in allen Rechtssystemen möglich ist, und die… … Deutsch Wikipedia
Ehescheidung (Deutschland) — Scheidung oder Ehescheidung ist im Recht Deutschlands die formelle juristische Auflösung einer Ehe. Inhaltsverzeichnis 1 Internationale Zuständigkeit 2 Kollisionsrecht 3 Materielles Recht 3.1 … Deutsch Wikipedia
Deutsche Zivilprozessordnung — Basisdaten Titel: Zivilprozessordnung Abkürzung: ZPO Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie: Zivilrecht, Verfahrensrecht … Deutsch Wikipedia
EheVO-II — Basisdaten Titel: Zivilprozessordnung Abkürzung: ZPO Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie: Zivilrecht, Verfahrensrecht … Deutsch Wikipedia