Europäisches Gerichtsstands- und Vollstreckungsübereinkommen

Europäisches Gerichtsstands- und Vollstreckungsübereinkommen

Das Europäische Gerichtsstands- und Vollstreckungsübereinkommen (EuGVÜ), in vollem Wortlaut Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen, kurz Brüsseler Übereinkommen, ist ein völkerrechtlicher Vertrag vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und Art und Weise der Vollstreckung von Entscheidungen in Sachen des Zivil- und Handelsrechts.

Vielfach wird das Übereinkommen als der Beginn eines einheitlichen „Justizraumes“ in Europa angesehen. Es findet in dem Amsterdamer Vertrag von 1997/99 seine Fortführung, der den Begriff des Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts als Bestandteil der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen, einer der drei Säulen der Europäischen Union einführte.

Das Übereinkommen wurde von den ersten sechs EU-Mitgliedstaaten (EWG-6) beschlossen, erlangte jedoch erst 1973 Gesetzeskraft. Für die EFTA-Staaten (also Island, Norwegen, Schweiz, aber nicht Liechtenstein) gilt das inhaltlich fast wörtlich mit der EuGVÜ übereinstimmende Luganer Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (LGVÜ).[1] Das als völkerrechtliches Übereinkommen geschlossene Europäische Gerichtsstands- und Vollstreckungsübereinkommen wurde mit Wirkung ab dem 1. März 2002 für alle Staaten der Europäischen Union, mit Ausnahme Dänemarks, durch die Brüssel-I-Verordnung (EG) Nr. 44/2001 (EuGVVO) abgelöst.

Bezüglich Dänemarks kam es am 19. Oktober 2005 zu einer gesonderten völkerrechtlichen Vereinbarung, nach der auch für Dänemark das EuGVÜ durch die aktuellen Bestimmungen der EU-Verordnung abgelöst werden soll (ABl. Nr. L 299 vom 16. November 2005, S. 62). Diese völkerrechtliche Regelung trat am 1. Juli 2007 in Kraft (ABl. Nr. L 94 vom 4. April 2007, S.70).

Für vor dem 1. März 2002 erhobene Klagen und zustande gekommene Vollstreckungstitel findet gemäß Art. 66 EuGVVO weiterhin die EuGVÜ Anwendung.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Luganer Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und HandelssachenVorlage:§§/Wartung/alt-URL, admin.ch

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужно сделать НИР?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Gerichtsstands- und Vollstreckungsübereinkommen — Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil und Handelssachen, kurz Gerichtsstands und Vollstreckungsübereinkommen steht für das Brüsseler Übereinkommen (EuGVÜ), siehe Europäisches …   Deutsch Wikipedia

  • Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen — Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil und Handelssachen, kurz Gerichtsstands und Vollstreckungsübereinkommen steht für das Brüsseler Übereinkommen (EuGVÜ), siehe Europäisches …   Deutsch Wikipedia

  • Abkürzungen/Gesetze und Recht — Eine Liste von Abkürzungen aus der Rechtssprache. Inhaltsverzeichnis A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z A …   Deutsch Wikipedia

  • Dzodzi — Die Dzodzi Entscheidung ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 18. Oktober 1990.[1] Diese Entscheidung hat Bedeutung für die Frage, wie weit der Europäische Gerichtshof auch in Fällen entscheiden kann, für die durch das nationale Recht …   Deutsch Wikipedia

  • Dzodzi-Rechtsprechung — Die Dzodzi Entscheidung ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 18. Oktober 1990.[1] Diese Entscheidung hat Bedeutung für die Frage, wie weit der Europäische Gerichtshof auch in Fällen entscheiden kann, für die durch das nationale Recht …   Deutsch Wikipedia

  • Dzodzi-Urteil — Die Dzodzi Entscheidung ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 18. Oktober 1990.[1] Diese Entscheidung hat Bedeutung für die Frage, wie weit der Europäische Gerichtshof auch in Fällen entscheiden kann, für die durch das nationale Recht …   Deutsch Wikipedia

  • Dzodzi-Entscheidung — Die Dzodzi Entscheidung ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 18. Oktober 1990.[1] Diese Entscheidung hat Bedeutung für die Frage, wie weit der Europäische Gerichtshof auch in Fällen entscheiden kann, für die durch das nationale Recht …   Deutsch Wikipedia

  • Zuständigkeit — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Die Zuständigkeit oder Kompetenz legt im öffentlichen Recht fest, welche Behörde bzw. welches Gericht im Einzelfall… …   Deutsch Wikipedia

  • Brüsseler Übereinkommen — genannt werden folgende völkerrechtlichen Verträge: Brüsseler Pakt Brüsseler Übereinkommen von 1910 Europäisches Gerichtsstands und Vollstreckungsübereinkommen Diese Seite ist eine Beg …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”