- Börsensteuer
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Börsensteuer nennt man die auf den Umsatz börsengängiger Wertpapiere gelegte Verkehrssteuer, welche entweder bei der Ausgabe in Prozenten vom Nennwert als Ausgabesteuer oder von den mit diesen Papieren verbundenen Geschäften als Abschlusssteuer erhoben wird; eine solche Stempelsteuer erhob das Deutsche Reich durch das Gesetz vom 1. Juli 1881 über die Reichsstempelabgabe.[1] Das Reichsstempelsteuergesetz wurde am 14. Juni 1900 erneuert. Später folgte als Kapitalverkehrssteuer eine Börsenumsatzsteuer. Die am 19. Dezember 1923 eingeführten Börsenbesuchs- und Börsenzulassungssteuern wurden wieder abgeschafft. Die zwischenzeitlich ausgesetzte Kapitalverkehrsteuer trat dann am 21. Juni 1948 wieder in Kraft und umfasste eine Gesellschaftsteuer, eine Wertpapiersteuer sowie eine Börsenumsatzsteuer. Das Kapitalverkehrsteuergesetz wurde am 31. Dezember 1991 unter der Regierung Helmut Kohl aufgehoben.
Stempelgebühren wurden zunächst 1624 in Holland, dann 1694 in England eingeführt. Diese Abgabe besteht noch an der Londoner Börse.[2] als Stamp Duty Reserve Tax (SDRT).[3][4]
Quellen
- ↑ Börsensteuer. In: Meyers Konversations-Lexikon 1888. Band 3, Bibliographisches Institut, Leipzig/Wien 1885-1892. (online)
- ↑ Tax and shares. Auf: londonstockexchange.com
- ↑ Order book for Retail Bonds Stamp Duty Reserve Tax (SDRT) Information. Auf: londonstockexchange.com
- ↑ Tax services. Auf: euroclear.com
Literatur
- Alfred Meyer: Die deutschen Börsensteuern 1881–1900. Ihre Geschichte und ihr Einfluss auf das Bankgeschäft. Cotta, Stuttgart 1902.
Kategorien:- Steuern und Abgaben
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