- Kapitalverkehrsteuer
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Eine Kapitalverkehrsteuer ist eine Verkehrsteuer, die auf Umsätze mit Unternehmensanteilen erhoben wird.
In Deutschland wurden aufgrund des Kapitalverkehrsteuergesetzes bis Ende 1990 eine Börsenumsatzsteuer und bis Ende 1991 eine Gesellschaftsteuer erhoben.
In anderen Ländern bestehen weiterhin Kapitalverkehrsteuern. Der fiskalische Ertrag der Kapitalverkehrsteuern ist gering. Es handelt sich um sogenannte Bagatellsteuern.
In den Wirtschaftswissenschaften werden Kapitalverkehrsteuern überwiegend kritisch bewertet, da diese als Transaktionskosten die Effizienz der Märkte für Wertpapiere und Unternehmensbeteiligungen senken.
Siehe auch
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