- Carlo IV. Borromeo
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Carlo IV. Borromeo Arese, 15. Graf Arona, 5. Markgraf von Angera (* 28. April 1657; † 3. Juli 1734) war ein italienischer Adeliger in Diensten der Habsburger und des Heiligen Römischen Reiches. Er war unter anderem Vizekönig von Neapel und erster Plenipotentiar von Reichsitalien
Inhaltsverzeichnis
Familie
Er stammte aus der norditalienischen Adelsfamilie Borromeo. Der Onkel Vitaliano war zwischen 1658 und 1690 mehrfach kaiserlicher Kommissar in Reichsitalien. Der Vater war Renato II. Borromeo. Die Mutter war Giulia Arese. Er heiratete 1677 in erster Ehe Giovanna Odescalchi aus der Familie der Herzöge von Bracciano, eine Nichte von Innozenz XI. In zweiter Ehe war er seit 1689 mit Camilla Barberini Tochter des zweiten Fürsten vom Palestrina verheiratet. Aus den Ehen gingen neun Kinder hervor.[1]
Leben
Neben der Grafschaft Arona und der Markgrafschaft Arena war er Inhaber weiterer Titel und Besitzungen. Er zählte zu den reichsten und mächtigsten Adeligen der Lombardei. Im Jahr 1678 nahm er den Namen Arese nach einem von der Mutter teilweise geerbten Besitz an.
Er war zu Beginn seiner Karriere Kürrassierhauptmann. Er war 1686 spanischer Botschafter in Rom bei Innozenz XI.. Später war er unter anderem Gouverneur von Novara und Mestre de camp der lombardischen Infanterie. Er wurde in den Orden vom Goldenen Vlies aufgenommen und zum spanischen Granden erhoben. Daneben war er aber auch verschiedentlich kaiserlicher Kommissar. So beschäftigte er sich mit dem Konflikt des Fürsten von Castiglione mit dessen Untertanen. Er war Mitglied im Mailänder Geheimen Rat. Auch nach der zeitweisen Besetzung des Herzogtum Mailand während des spanischen Erbfolgekrieges blieb er kaiserlicher Parteigänger. Im Jahr 1706 wurde er zum Reichsvikar ernannt. Im Jahr 1710 wurde er kurze Zeit Vizekönig von Neapel, verlor den Post aber auf Grund von Intrigen am Wiener Hof. Stattdessen war er für das erneuerte Amt des Plenipotentiars vorgesehen. Zwischen 1714 und 1715 hielt er sich in Wien auf. Er nutzte die Zeit, um Kontakte zu wichtigen Funktionsträgern wie den Reichsvizekanzler Friedrich Karl von Schönborn oder den Reichshofratspräsidenten Ernst Friedrich zu Windisch-Graetz anzuknüpfen. Seine Aufgaben und Rechte als Plenipotentiar gibt ein Gutachten vom März 1715 wieder. Seine Tätigkeit wurde erschwert durch die Konflikte mit den ihm zugeordneten Fiskalen. Nach 1720 zog er sich weitgehend vom öffentlichen Leben zurück.
Er ließ die terrassenförmigen Gartenanlagen des Palazzo Borromeo auf der Isola Bella im Lago Maggiore bis 1671 vollenden.
Einzelnachweise
Literatur
- Matthias Schnettger: Kooperation und Konflikt. Der Reichshofrat und die kaiserliche Plenipotenz in Italien. In: Anja Amend u. a. (Hrsg.): Gerichtslandschaft im Alten Reich. Höchste Gerichtsbarkeit und territoriale Rechtsprechung. Böhlau, Köln u. a. 2007, ISBN 978-3-412-10306-4, S. 133ff. (Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich 52).
Kategorien:- Vizekönig von Neapel
- Ritter des Ordens vom Goldenen Vlies (17. Jahrhundert)
- Historische Person (Italien)
- Mann
- Geboren 1657
- Gestorben 1734
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