- Abfallentsorgung
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Abfallentsorgung ist der Oberbegriff für alle Verfahren und Tätigkeiten, die der Beseitigung oder Verwertung von Abfällen dienen.
Unter Abfallbeseitigung versteht man dabei die Abgabe an die Umwelt unter Einhaltung vorgeschriebener Grenzwerte (meist bei flüssigen und gasförmigen Abfällen, gegebenenfalls nach vorheriger chemischer Umwandlung oder Verdünnung) oder die Überführung in ein Endlager (meist bei festen Abfällen, gegebenenfalls nach vorheriger Konditionierung und Verpackung). Zur Endlagerung von Abfällen benötigt man Mülldeponien oder andere geeignete Endlagerplätze, beispielsweise ehemalige Bergwerke oder Salzstöcke.
Unter Abfallverwertung versteht man die Wiederverwendung, das Recycling oder die thermische Verwertung der Abfälle oder eines Teils davon. Sofern der Abfall zum Füllen der Hohlräume und damit prinzipiell zur Verhinderung von Bergschäden dient, kann die Untertageverbringung auch als eine Form der Verwertung angesehen werden.
Die Entsorgung von Abfällen gilt als eines der größten Umweltprobleme des 21. Jahrhunderts, insbesondere aufgrund der großen Mengen des Abfalls.
Inhaltsverzeichnis
Abfallwirtschaft
Abfallentsorgung ist der zentrale Teil der Abfallwirtschaft.
Hierzu gehören zum Beispiel das Einsammeln und Befördern von Abfällen durch Müllabfuhr, Recyclingverfahren zur Gewinnung von Sekundärrohstoffen, die Verbrennung in Müllverbrennungsanlagen zur Erzeugung von Energie oder die Ablagerung auf Mülldeponien. Die Anlagen zum Sammeln, Lagern und Behandeln werden in der Stadtplanung als Entsorgungsanlagen bezeichnet.
Die Abfallentsorgung nehmen Entsorgungsfachbetriebe vor, welche sich entweder in öffentlicher oder privater Hand befinden. An die Entsorgung von Sonderabfällen werden besondere Anforderungen gestellt.
Abfallrecht
Da es sich bei Abfällen teilweise um problematische Stoffe handelt, die bei unsachgemäßer Handhabung die Umwelt gefährden können, ist die Abfallentsorgung durch zahlreiche nationale und internationale Gesetze und Verordnungen geregelt. Beispiele dafür sind:
- die Abfallverbringungsverordnung,
- das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz,
- die Nachweisverordnung,
- die Entsorgungsfachbetriebverordnung EfbV und
- die Transportgenehmigung für Abfälle (TgV)
Nachdem das deutsche Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 18. Juni 2009 über die Voraussetzungen von gewerblichen Abfallsammlungen entschieden hatte, entschied das Verwaltungsgericht Hannover 2010, dass private Haushalte grundsätzlich ihren gesamten Hausmüll (einschließlich Altpapier) den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern überlassen müssen: Kommunen können das Einsammeln (so auch private Altpapiersammlungen) untersagen.[1]
Literatur
- Erwin Thomanetz: Salzkonservierung von Abfällen mit hohem TOC für die Untertageverbringung in Salzformationen. In: Müll und Abfall, Bd. 36, Nr. 11, 2004, S. 559–562, ISSN 0027-2957
- Walter Leidinger, Joachim Beyer: Möglichkeiten und Grenzen verschiedener Methoden der Sonderabfallverbrennung. In: Umweltwissenschaften und Schadstoff-Forschung. Bd. 17, Nr. 2, 2005, S. 59–63, ISSN 0934-3504
- Thorsten Pitschke, Wolfgang Rommel, Udo Roth, Sarah Hottenroth, Martin Frede: Ökoeffizienz von öffentlichen Entsorgungsstrukturen. In: Müll und Abfall 36(9), 2004, S. 420–429, ISSN 0027-2957
- Ralf Röger: Rechtsfragen der Abfallentsorgung im Spannungsfeld zwischen Ökologie und Ökonomie. Carl Heymanns, 2001, ISBN 3-452-24878-X
Weblinks
Wiktionary: Abfallentsorgung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen- Fachpublikation EUWID Recycling und Entsorgung
- wohindamit.de
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (PDF; 100 kB)
- Was gehört wohin? (PDF; 409 kB)
- Abfall im Historischen Lexikon der Schweiz
Einzelnachweise
- ↑ Beschluss des Verwaltungsgericht Hannover vom 17. Februar 2010, Az. 12 B 5464/09. Weitere Verhandlung am 19. August 2010
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