- Kommunalpolitik
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Kommunalpolitik ist die politische Arbeit in Gebietskörperschaften auf der Ebene von Gemeinden bzw. Städten oder in Landkreisen und Verwaltungsbezirken, sowie Stadtbezirken, Stadtteilen oder Ortsteilen.
Die Städte und Gemeinden der Bundesrepublik Deutschland haben das im Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz garantierte Recht auf kommunale Selbstverwaltung, d.h. sie können ihre eigenen Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze selbst und eigenverantwortlich regeln und entscheiden. Dafür werden von den Bürgern Gemeindevertretungen und Bürgermeister gewählt. Umgangssprachlich wird diese Gesetzgebungskompetenz Ländersache genannt.
Die genaue Form der kommunalen Selbstverwaltung und die dafür zu wählenden Organe werden in den Kommunalverfassungen, den Verfassungen und Gemeindeordnungen der Länder geregelt; die Regelungen differieren von Bundesland zu Bundesland. Bei den Wahlen zu den Kommunalparlamenten hat jeder, sobald er volljährig und EU-Staatsbürger ist, das Recht, die Gemeindevertreter zu wählen.
Siehe auch
- Landespolitik
- Kommunalrecht, Kommunaler Spitzenverband, Kommunale Aufgabenstruktur
- Cross-Border-Leasing, Privatisierung, Public Private Partnership, Kommunale Energiepolitik
Literatur
- Andreas Kost, Hans Georg Wehling (Hrsg.): Kommunalpolitik in den deutschen Ländern. Eine Einführung. Bundeszentrale für Politische Bildung, Bonn 2003, ISBN 3-89331-526-8
Weblinks
- Kommunalpolitische Infothek der Heinrich-Böll-Stiftung
- Kommunalweb (strukturierte Linkliste zur Kommunalpolitik des Deutschen Instituts für Urbanistik)
- Kommunalwissenschaftliches Institut der Universität Potsdam
- Einführung in die Kommunalpolitik Ein Wegweiser der Brandenburgischen Landeszentrale für politische Bildung
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