- Drahtlose Videoübertragungssysteme
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Drahtlose Videoübertragungssysteme haben zwei große Einsatzgebiete. Zum einen können sie zur Übertragung von Video- und Audiosignalen im privaten Gebrauch verwendet werden. Von einem Empfangsgerät (z. B. Satellitenreceiver) kann Beispielsweise ein Link zu einem Monitor in einem anderen Raum hergestellt werden.
Ein anderes großes Anwendungsgebiet ist die Videoüberwachung. Diese Systeme bestehen aus einer oder mehreren Videokameras mit eingebautem oder angeschlossenen Sender und entsprechenden Empfängern mit angeschlossenen Monitoren und evtl. Aufzeichnungsgeräten. Je nach Ausstattung des Systemes können in den Kameras Mikrofone eingebaut sein, so dass eine zusätzliche akustische Überwachung möglich ist. Die Anlagen arbeiten im ISM-Band und sind in Deutschland von der Bundesnetzagentur zur freien Verwendung zugelassen. Die ISM-Systeme können von Closed Circuit Television Systemen (CCTV) abgegrenzt werden. CCTV gehen von einem geschlossenen Benutzerkreis (Behörden, interner Gebrauch in Firmen) aus, während ISM-Systeme als öffentlich angesehen werden müssen.
Inhaltsverzeichnis
Technische Aspekte
Die Übertragung findet im ISM-Band bei 2,4 GHz im Dezimalwellenbereich statt. Damit sind kurze Übertragungsstrecken möglich. Aufgrund der geringen Wellenlänge können kurze lineare Antennen oder gerichtete Antenennsysteme zum Einsatz kommen. Die Bundesnetzagentur hat das ISM-Band bei 2,4 GHz für Videoübertragung für private und kommerzielle Nutzung frei gegeben. Die Signale dürfen nicht technisch verschlüsselt werden.
Die Videosignale werden in der Regel analog frequenzmoduliert übertragen. Als Videoübetragungsformat wird PAL oder NTSC verwendet.
Datenschutzrechtliche Probleme und Schutz der Privatsphäre
Da das ISM-Band in Deutschland für jegliche Nutzergruppe geöffnet ist, kann jedermann Sende- und Empfangsgeräte für diesen Bereich erwerben und betreiben. Durch die relativ schwache Sendeleistung und die physikalischen Eigenschaften des ISM-Bandes kommt es selten zu Störungen mit anderen ISM-Anwendungen. Die Signale können in unmittelbarer Nähe des Senders mit einem Empfänger für das ISM-Band empfangen werden. Dieser Empfang ist legal.
Ein NDR-Magazin wies im Januar 2010 nach, dass der Empfang von ISM-Überwachungskameras für jeden Interessierten ohne großen technischen Aufwand möglich ist. Bei der Recherche wurden frei empfangbare Kameras (incl. Tonübertragung) in Apotheken gefunden. Das Abhören (auch optisch) von Kundengesprächen stellte einen erheblichen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dar. Des Weiteren bestehen erhebliche Probleme im Datenschutz.
Das Datenschutzzentrum Schleswig-Holstein betonte daraufhin, dass in jedem mit ISM-Systemen überwachten Bereich aussagekräftige Hinweisschilder mit Text oder Piktogrammen installiert werden müssen, die auf die Aufzeichnung hinweisen. Die Schilder müssen ausreichend groß sein und in Augenhöhe angebracht werden.[1]
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Hinweise des Schleswig-Holsteinischen Datenschutzbeauftragten zu Videoüberwachung und Webcams. Auf: datenschutzzentrum.de, PDF, S. 10.
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