Überwachungskamera

Überwachungskamera
Überwachungskamera am Gebäude der Deutschen Bundesbank in Hamburg
Videoüberwachung (Großbritannien)
Bildschirme auf einem Bahnsteig in Köln zeigen die Aufnahmen mehrerer Überwachungskameras.

Eine Überwachungskamera ist eine fest montierte, oft durch einen Antrieb schwenkbare Video-Kamera, die dazu dient, ein Objekt oder einen Bereich dauerhaft zu überwachen. Das Bild der Überwachungskamera wird meist sowohl live auf einem Monitor angezeigt als auch zur späteren Auswertung aufgezeichnet. Daneben gibt es auch Überwachungskameras, die Standbilder machen, wenn ein Grenzwert überschritten wird. Ein sehr bekannter Einsatz dieser Kameras erfolgt zur Ermittlung von Verstößen im Straßenverkehr, wie Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit.

Die Überwachungskamera im Gehäuse für den Ausseneinsatz und Wandhalterung ist zudem Symbol für Überwachungsmaßnahmen aller Art geworden.

Inhaltsverzeichnis

Einsatz

Überwachungskameras sollen beispielsweise in Banken oder Supermärkten zur Prävention von Ladendiebstählen dienen und werden an wichtigen Gebäuden wie Botschaften zur Überwachung eingesetzt. Andere typische Anwendungsgebiete sind Bahnhöfe (v. a. der U-Bahn) und Flughäfen oder aber die Verkehrsüberwachung z. B. an stark frequentierten Kreuzungen. Auch in Straßenbahnen werden Überwachungskameras eingesetzt.

Die meisten Kameras weltweit sind in Großbritannien installiert. Insbesondere aufgrund des Falles James Bulger ist das Land gegenüber der Videoüberwachung teilweise positiv eingestellt. In den britischen Medien wurde fälschlicherweise behauptet, dass Videoaufnahmen zur Aufklärung der Tat geführt haben.[1]

In Österreich gibt es laut ORF über 160.000 (Stand 2002) Überwachungskameras auf öffentlichen Plätzen und in Einkaufszentren.[2]

Zu den Kontroversen rund um den Einsatz von Überwachungskameras im öffentlichen Raum siehe auch Videoüberwachung. Diese Diskussion hat auch zur Aufnahme von Überwachungskameras selbst in Kunstobjekte, die sich mit dem Thema auseinandersetzen, geführt.

Neben der typischen Überwachung von Menschen werden Überwachungskameras zur Kontrolle und Beobachtung von industriellen Abläufen und Experimenten eingesetzt, sowohl um schwer zugängliche Bereiche sichtbar zu machen (z.B. innerhalb einer Maschine), Langzeitbeobachtung zu ermöglichen als auch Vorgänge unter für Menschen schädlichen Bedingungen zu kontrollieren.

Technischer Hintergrund

Überwachungskameras bestehen i. d. R. aus folgenden (Bau-)Teilen:

  • einem CCD- oder CMOS-Chip
  • einem Objektiv
  • einem Gehäuse mit Heizung und/oder Kühlung sowie Stromversorgung
  • eventuell einer Servohalterung

Monitore und Rekorder dienen der Signalverarbeitung. Überwachungskameras sind nur selten mit Bewegungssensoren gekoppelt, häufiger nutzen entsprechende Rekorder (bzw. Software) die Kameras (bzw. deren Signale) selbst als Bewegungssensor.

Die Qualität des erzeugten Bildes wird von dem verwendeten CCD- bzw. CMOS-Chip und dem Objektiv bestimmt, wobei je nach Einsatzgebiet unterschiedliche Objektive an eine Kamera montiert werden können.

Schwarz-Weiß- und Farbkameras werden je nach Bedarf eingesetzt: S/W-Kameras sind lichtempfindlicher und besser für den Nachteinsatz geeignet, Farbkameras dagegen bieten dem menschlichen Betrachter ein erheblich schneller erfassbares Bild. Manche Farbkameras sind in der Lage, bei Dunkelheit auf Schwarz-Weiß-Betrieb umzuschalten. Der Endverbraucher kann über den Großhandel bereits Kameras mit einer Empfindlichkeit von 0,01 Lux erwerben.

Die Gehäuse von Kameras, die im Innenbereich eingesetzt werden, sind oft bewusst auffällig gestaltet, da Videoüberwachung meist der Verhinderung von vorsätzlichen Straftaten dienen soll. Oft verbergen undurchsichtige Kuppeln („Dom“-Gehäuse) dem menschlichen Betrachter die Ausrichtung der Kamera, dies entspricht dem Einsatzprinzip von Einwegspiegeln in Supermärkten. Der Dom dient dabei ebenfalls dem physikalischen Schutz der Kamera.

Nachtsicht

Aus verschiedenen Gründen werden für Überwachungszwecke in der Regel keine Wärmebildkameras oder Restlichtverstärker eingesetzt:

  • Restlichtverstärker und vor allem Wärmebildkameras sind ein erheblicher Kostenfaktor. Des Weiteren liefern sie farbreduzierte oder -verfälschte Bilder.
  • Im Objektschutz geht man davon aus, dass die intensive Beleuchtung von Arealen eine abschreckende Wirkung auf potentielle Einbrecher hat. Der Einsatz von flächendeckender Beleuchtung ermöglicht zudem den Einsatz von Farbkameras, und vereinfacht so die Erkennung von Situationen und unterstützt das Wachpersonal.
  • In europäischen Ballungszentren ist durch Lichtverschmutzung nachts oft ausreichende Helligkeit für Überwachungskameras gegeben.

Wärmebildkameras dürfen hierbei nicht mit herkömmlichen Schwarz-Weiß-Kameras verwechselt werden, deren CCD-Chips generell für nahes Infrarot empfindlich sind (Farbkameras bzw. deren Objektive müssen diesen Bereich filtern, um Verfälschungen zu vermeiden). Infrarot-LEDs und Scheinwerfer mit entsprechenden Filtern können für jede CCD-basierte Schwarz-Weiß-Kamera als Lichtquelle dienen, und ermöglichen so Nachtsicht. Um eine Blendung der Kamera zu vermeiden, werden IR-Scheinwerfer meist getrennt von der Kamera montiert.

Ähnlich wie im militärischen Bereich haben aber Überwachungsinstallationen mit IR-Scheinwerfern den Nachteil, dass sie von Dritten mit einem beliebigen (Nah-)Infrarot-Sichtgerät ebenfalls gesehen werden können. Spezielle Sichtgeräte sind hier in der Regel nicht nötig – auch viele günstige Digitalkameras (wie z. B. die in Handys) verfügen über keinen Infrarotfilter.

Einen echten Nutzen hat IR-Beleuchtung nur in Fällen, in denen der Betreiber der Videoüberwachung mit einem Ausfall der herkömmlichen Beleuchtung rechnen muss, oder gezwungen ist, auf die Beleuchtung eines Areals zu verzichten. Außerhalb der klassischen Überwachung wird diese Technik vor allem zur Beobachtung nachtaktiver Tiere eingesetzt.

Normen und Vorschriften

Gerätebezogen

Für Überwachungskameras (und deren Gehäuse) gültige Normen bzw. Vorschriften sind innerhalb Deutschlands die Schutzart und die Unfallverhütungsvorschriften für Kassen, die definieren, ob eine Kamera z. B. für den Innen- oder Außeneinsatz bzw. den Einsatz in Banken vorgesehen werden kann.

Einsatzbezogen

Baustellenüberwachung in Frankfurt am Main

Bei der Installation einer Überwachungskamera oder Webcam, welche auf einen öffentlich zugänglichen Ort gerichtet ist, ist Paragraph 6b des Bundesdatenschutzgesetzes BDSG zu beachten. Dieser regelt im Wesentlichen, dass keine Bild- und Tonaufnahmen gemacht werden dürfen, auf denen Personen identifiziert werden können. Dies gilt auch für Merkmale wie z. B. Kfz-Kennzeichen, welche eine Identifizierung ermöglichen. Verstöße gegen das BDSG können je nach Schwere auch mit Freiheitsstrafe geahndet werden.

Paragraph 6b gilt nicht für die Verarbeitung von Bild- und Tonaufnahmen zum Schutze des Staates, der öffentlichen Sicherheit, der Landesverteidigung sowie Tätigkeiten des Staates im Bereich des Strafrechts.

Im privaten Bereich ist eine Videoüberwachung und -speicherung (z. B. durch Überwachungskameras an und in Wohnhäusern) nur dann zulässig, wenn der davon unmittelbar betroffene Personenkreis (z. B. alle Mieter) dieser Maßnahme zugestimmt haben. Andernfalls stellt dies eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Betroffenen dar, was stets einen zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch und in Einzelfällen sogar Schmerzensgeld- und Schadenersatzansprüche begründen kann (§§ 823, 1004 BGB).

Siehe auch: Arbeitsdokument zum Thema Verarbeitung personenbezogener Daten aus der Videoüberwachung. wp67. (PDF)

In der Bundesrepublik Deutschland muss zudem noch darauf geachtet werden, ob die Sichtgeräte nicht eventuell GEZ-pflichtig sind. Insbesondere der Großhandel bewirbt die Möglichkeit, die Videosignale der Kameras über entsprechende Wandler in VHF/UHF zu konvertieren um sie so auf herkömmlichen (günstigen) Fernsehgeräten zu empfangen – diese sind aber gebührenpflichtig, sofern in dem entsprechenden Haushalt/Unternehmen keine weiteren gemeldet wurden. Dies betrifft auch die Geräte zur Signalaufzeichnung, z. B. Videorekorder. Gebührenfrei sind nur Überwachungsmonitore, Rekorder und Videokarten, die ausschließlich die Kamerasignale empfangen können.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Kammerer, Dietmar: "Bilder der Überwachung" (edition suhrkamp, Frankfurt am Main 2008, ISBN 3-518-12550-8)
  2. ORF 25. Januar 2006 http://vorarlberg.orf.at/stories/85431/

Weblinks

 Commons: Überwachungskamera – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

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