- Sachenrecht (Frankreich)
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In der französischen Rechtswissenschaft bezeichnet Sachenrecht (frz. droit des biens) ein Rechtsgebiet, das sich mit allen beweglichen und unbeweglichen Dingen beschäftigt, die der Aneignung durch eine Person fähig sind und somit ihr patrimoine (~ ‚Vermögen‘) bilden können; dies beinhaltet körperliche und nichtkörperliche Gegenstände (choses corporelles und choses incorporelles) sowie dingliche und obligatorische Rechte (droits réels und droits personnels). Die biens sind im II. Buche des code civil geregelt sowie in einigen Nebengesetzen. Das droit des biens nimmt jedoch – bedingt durch das Konsensprinzip – keineswegs die Stellung ein, die etwas das Sachenrecht in Deutschland hat: Ein rein dinglicher Vertrag ist dem französischen Recht unbekannt.
Literatur
- Françius Terré und Philippe Simler: Droit civil. Les biens. 7. Auflage. Dalloz, Paris 2006, ISBN 2-24-706833-2.
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Kategorie:- Privatrecht (Frankreich)
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