Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit

Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit

Der Europäische Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) ist ein Instrument der Europäischen Union, das die Zusammenarbeit auf gemeinschaftlicher Ebene fördern soll. Es wurde am 5. Juli 2006 auf Grundlage der EU-Verordnung 1082/2006 eingerichtet.

„Der EVTZ hat zum Ziel, die grenzüberschreitende, transnationale und interregionale Zusammenarbeit seiner Mitglieder zu erleichtern und zu fördern. Er setzt sich aus Mitgliedstaaten, regionalen und lokalen Gebietskörperschaften und/oder Einrichtungen des öffentlichen Rechts (auf fakultativer Basis) zusammen.“

Portal der Europäischen Union [1]

Die EU finanziert gezielt Projekte für die territoriale Zusammenarbeit, mit deren Durchführung der EVTZ betreut wird. So hat beispielsweise Luc Van den Brande, der Präsident des Ausschusses der Regionen, im Dezember 2009 vorgeschlagen, die Zusammenarbeit mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft durch die Nutzung des EVTZ zu vertiefen.[2] Einem EVTZ-Projekt müssen mindestens zwei EU-Staaten angehören. Verbindlich ist die Rechtsprechung des Mitgliedstaates, in dem der entsprechende EVTZ seinen Sitz hat.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit (europa.eu)
  2. „Luc Van den Brande ruft vor den Außenministern zu einem ‚territorialen‘ Ansatz auf“, europa.eu, 11. Dezember 2009.

Literatur

  • Sylwia Czarnecka-Zawada: Europäische Verbünde für die territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) und ihre Bedeutung für das IKZM am Beispiel der deutsch-polnischen Odermündung In: Osteuropa-Recht (2008) 3-4, S. 183-200.

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