- Eduard Meyer (Rechtsanwalt)
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Eduard Meyer (* 8. Oktober 1895 in Frankfurt am Main; † 15. Dezember 1931 in Krefeld) war ein deutscher Rechtsanwalt. Er wurde bekannt als Mittelpunktfigur eines Skandals um den nationalsozialistischen Politiker Ernst Röhm in den Jahren 1931 und 1932.
Leben und Wirken
Meyer studierte Rechtswissenschaften und arbeitete anschließend als Anwalt in Regensburg. Zu einem ungeklärten Zeitpunkt freundete er sich mit dem nationalsozialistischen Politiker Ernst Röhm an.
Nachdem Röhm zum Beginn des Jahres 1931 zum Stabschef der Sturmabteilung, der Kampforganisation der NSDAP, ernannt worden war, kam Meyer nach Berlin. Im Auftrag oder zumindest mit dem Einverständnis Röhms begann Meyer in den Wochen nach der Stennes-Revolte in Berlin nach einigen Privatbriefen zu forschen, die Röhm einige Jahre zuvor an den Arzt Karl-Günther Heimsoth geschrieben hatte, in denen Röhm seine Homosexualität offen bekannte. Da Röhm ein Publik-Werden seiner Homosexualität als Gefahr für seine politische Stellung in der NSDAP und für den Zuspruch seiner Partei bei den Wählern ansehen musste – und Homosexualität zudem durch den § 175 des Strafgesetzbuches strafbewehrt war – war ihm daran gelegen, diese Briefe beiseite zu schaffen. Paul Schulz zufolge forderte Meyer für seine Dienste eine übermäßig hohe Summe von Röhm, woraufhin dieser versucht habe ihn abzuschütteln.
Am 22. Juni 1931 veröffentlichte die sozialdemokratische Tageszeitung Münchener Post unter dem Titel „Warme Bruderschaft im Braunen Haus“, in dem über Ernst Röhm und das diesen umgebende Netzwerk aus Homosexuellen berichtet wurde. Der Artikel umfasste im Wesentlichen einen auf den 22. Mai 1931 datierten angeblichen Bericht Meyers an Röhm: In diesem in Briefform gehaltenen Rapport teilte Meyer, der sich als Nachrichtenzuträger Röhms ausgab, diesem allerlei angebliche Intrigen von anderen NSDAP-Mitgliedern gegen ihn, Röhm, mit. Im Mittelpunkt stand die Behauptung, Röhm habe ihm, Meyer, den vertraulichen Auftrag gegeben, die Heimsoth-Briefe, deren kompromittierender Inhalt angedeutet wurde, aus dem Tresor von Heimsoths Anwalt zu entwenden. Meyer erklärt schließlich, er habe vergeblich alles versucht um an die Briefe heranzukommen – Röhm solle ihm daher seine Auslagen ersetzen. Susanne zur Nieden gelangte bei der Analyse dieses Vorfalls zu dem Ergebnis, dass dem Bericht das Motiv der erpresserischen Sexualdenunziation deutlich zu entnehmen gewesen sei.
Röhm wurde wenige Tage nach der Veröffentlichung des Artikels wegen Verdachts auf Verstoß gegen den Artikel 175 StGB polizeilich vernommen, worauf er die Münchener Post verklagte. Die Ermittlungen zeigten schnell, dass der angebliche Bericht Meyers nicht authentisch, d.h. jemals an Röhm gerichtet gewesen sei, sondern eigens für die Veröffentlichung in der Münchener Post angefertigt worden war. Meyer und seine Freundin Elise Hergt, die er als Vermittlerin benutzt hatte, wurden wegen Betrugsversuches zuungunsten Röhms und wegen Betrugsversuches und Urkundenfälschung zugunsten der Münchener Post angeklagt. Meyer wurde zusätzlich noch wegen Meineides angeklagt, da er unter Eid in Abrede gestellt hatte, sich in der Sache mit der Post in Verbindung gesetzt zu haben. Wenige Monate später nahm Meyer sich im Dezember 1931 im Gefängnis in Krefeld das Leben.
Von anhaltender politischer Bedeutung war die Affäre Meyer, da sie maßgeblich dazu beitrug die Homosexualität Röhms und einiger anderer SA-Führer öffentlich bekannt zu machen: In ihrer Folge wurden die in Meyers fingierten Bericht nur erwähnten „Heimsoth-Briefe“ von den politischen Gegnern der Nationalsozialisten tatsächlich ausfindig gemacht und 1932 in einer weitverbreiteten Broschüre des Sozialdemokraten Helmuth Klotz veröffentlicht. Eine schwerwiegende Folge der Veröffentlichung des Meyer-Berichts und der nachfolgenden Prozesse war der Beginn des Bruchs zwischen der SA-Führung und der Politischen Organisation (PO) der NSDAP, der in den Ereignissen vom Sommer 1931 seinen Ausgangspunkt hatte und die nach vorübergehender Kaschierung im Juni 1934 im Sturz und der Ermordung Röhms sowie der politischen Entmachtung der SA im Zuge der als Röhm-Putsch bekannt gewordenen politischen Säuberungswelle gipfelte.
Literatur
- Wissenschaftlich-Humanitäres Komitee: Mitteilungen des Wissenschaftlich-Humanitären Komitees e.V., Ausgaben 1–34 (1926–1933), DNB 01091241X.
- Susanne zur Nieden (Hrsg.): Homosexualität und Staatsräson. Campus, Frankfurt am Main 2005, ISBN 3-593-37749-7.
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