- Eierkennzeichnung
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Für die Eierkennzeichnung beim Inverkehrbringen von Hühnereiern gelten seit 1. Januar 2004 EU-weit genaue Kennzeichnungsregeln.[1] Eier, die vom Erzeuger direkt an den Endverbraucher verkauft wurden, mussten allerdings erst seit dem 1. Juli 2005 gekennzeichnet werden.
Dem auf den Eiern angebrachten Erzeugercode kann der Verbraucher nachstehende Informationen entnehmen:
- die Haltungsform des Huhns,
- das Land, aus dem das Ei stammt,
- die Erzeugerbetriebs- und Stallnummer.
Hierbei ist in Deutschland und Österreich jeweils das Bundesland durch die ersten Ziffern der Erzeugerbetriebs- und Stallnummern gegeben.
Inhaltsverzeichnis
Haltungsform
Die Ziffer an erster Stelle gibt die Art der Hühnerhaltung an:
Haltung[2] Ziffer Bezeichnung Hühner
pro m² StallStallfläche
pro HuhnAuslauffläche
pro HuhnWeitere Regeln 0 Bio-Eier 6 1.667 cm² 40.000 cm² Regeln der Ökologischen Landwirtschaft 1 Freilandhaltung 9 1.100 cm² 40.000 cm² 2 Bodenhaltung 9 1.100 cm² 3 Käfighaltung 9
13
181.100 cm²
750 cm²
550 cm²
in der EU ab 2012 verboten
in Deutschland seit 2007 verbotenDie einzelnen Haltungsformen werden in der EG-Verordnung genau festgelegt. Die Einordnung entspringt Ideen aus dem Tierschutz und der Lebensmittelüberwachung. Die rechtliche Lage wird bestimmt durch die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKV) und durch EU-Recht. In Deutschland ist die Haltung von Hühnern in Legebatterien seit 2007 verboten, EU-weit ab 2012.[3]
Ländercode
Die Buchstaben an 2. und 3. Stelle des Erzeugercodes geben das Herkunftsland an:
- AT = Österreich
- BE = Belgien
- BG = Bulgarien
- CY = Zypern
- CZ = Tschechien
- DE = Deutschland
- DK = Dänemark
- EE = Estland
- ES = Spanien
- FI = Finnland
- FR = Frankreich
- GR = Griechenland
- HR = Kroatien
- HU = Ungarn
- IE = Irland
- IT = Italien
- LT = Litauen
- LU = Luxemburg
- LV = Lettland
- MT = Malta
- NL = Niederlande
- PL = Polen
- PT = Portugal
- RO = Rumänien
- SE = Schweden
- SI = Slowenien
- SK = Slowakei
- UK = Vereinigtes Königreich
Bundesland
Deutschland
In Deutschland stehen die ersten beiden Ziffern nach dem Ländercode für das Bundesland:
01 = Schleswig Holstein
02 = Hamburg
03 = Niedersachsen
04 = Bremen05 = Nordrhein-Westfalen
06 = Hessen
07 = Rheinland-Pfalz
08 = Baden-Württemberg09 = Bayern
10 = Saarland
11 = Berlin
12 = Brandenburg13 = Mecklenburg-Vorpommern
14 = Sachsen
15 = Sachsen-Anhalt
16 = ThüringenDie folgenden 4 Ziffern beziffern den produzierenden Betrieb. Bei einem Betrieb mit mehreren Ställen bezieht sich die letzte Ziffer auf den jeweiligen Stall.
Österreich
Für Österreich gilt:
1 = Burgenland
2 = Kärnten
3 = Niederösterreich4 = Oberösterreich
5 = Salzburg
6 = Steiermark7 = Tirol
8 = Vorarlberg
9 = WienBeispiel
Das rechts abgebildete Ei mit der Kennzeichnung 0-DE-1344461 ist ein Bio-Ei aus Mecklenburg-Vorpommern und kommt vom Stall mit der Kennnummer 44461. Zusätzlich möglich wäre die Angabe des Legedatums.
Verpackungsstelle
Die Eier-Verpackungen sind in der Regel mit Etiketten versehen, die eine Codenummer der Packstelle enthalten. Die Packstelle hat keinen direkten Bezug zum Erzeugerbetrieb. Sie kann sich in einem anderen Land befinden als der Herkunftsstall. Auf dem Etikett befindet sich in der Regel auch das Mindesthaltbarkeitsdatum.
Freiwillige Angaben
Bestimmte weitere Angaben sind freiwillig möglich aber gesetzlich geregelt.
- Fütterung der Hennen: Angaben von Getreideart und -menge sind möglich
- Legedatum: Wird das Legedatum auf der Verpackung angegeben, muss es auch auf allen Eiern aufgedruckt sein.
- Letztes empfohlenes Verkaufsdatum: Zur Information des Handels. (Maximal der 21. Tag nach dem Legetag.)
Güteklassen
Hühnereier werden nach EG-Verordnung in die Klassen A Extra, A, B und C eingeteilt.
Der Einzelhandel verkauft in der Regel nur Eier der Güteklasse A. Die Klassen B und C werden industriell weiterverarbeitet und gelangen meist nicht in den Verkauf.
Güteklasse Erklärung A Die Eier müssen „frisch“ sein, dies gilt bis maximal 7 Tage nach Legedatum. Weiter muss das Ei unbeschädigt und ohne Schmutz, braucht aber nicht gewaschen zu sein. Der Dotter muss frei von Ein- oder Auflagerungen fremder Art, der Keim nicht sichtbar entwickelt sein. Das Ei muss frei von Fremdgeruch und Fremdkeimen sein. Der Zusatz:„Extra bis ...“ oder „Extra frisch bis ...“ ist durch eine Banderole bei Eiern der Güteklasse „A“ möglich, deren Luftkammer höchstens 4 mm hoch ist, jedoch höchstens bis zum 9. Tag nach dem Legen bzw. bis zum 7. Tag nach dem Verpacken. Zum angegebenen Datum muss die Zusatz-Kennzeichnung vom Anbieter im Handel entfernt werden.
B Eier, die verzehrfähig sind (also nicht älter als sieben Tage), aber nicht unter Güteklasse A eingestuft werden können, z. B. weil die Luftkammer größer als 6 mm ist oder die Eier verschmutzt sind, werden mit besonderem Zeichen gestempelt; dies ist zwar für den Handel zugelassen, aber nicht üblich. C Eier, die stark beschädigt oder zu alt sind, werden nicht mehr für die Lebensmittelindustrie zugelassen, da sie nicht zum menschlichen Verzehr geeignet sind. Diese Eier werden u. a. zu Kosmetika verarbeitet. Gewichtsklassen
Je nach Gewicht werden Hühnereier in vier (früher acht) Gewichtsklassen eingeteilt:
Gewichtsklasse Beschreibung Gewicht XL Sehr groß mindestens 73 g L Groß 63 g bis unter 73 g M Mittel 53 g bis unter 63 g S Klein unter 53 g Weblinks
- Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
- Europäisches Verbraucherzentrum
- bauernhof.net: Freiwillige Eierkennzeichnung
- Datenbank einiger Legebetriebe (KAT Marketing-Verein) mit Kennzeichnungs-Abfrage
Einzelnachweise
Kategorien:- Lebensmittelrecht (Europäische Union)
- Ei
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