- Hühnerhaltung
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Für das Inverkehrbringen von Hühnereiern gelten seit 1. Januar 2004 genaue Kennzeichnungsregeln. Eier, die vom Erzeuger direkt an den Endverbraucher verkauft werden, müssen allerdings erst seit dem 1. Juli 2005 gekennzeichnet werden. Aus den auf dem Eiern angebrachten Erzeugercode kann der Verbraucher nachstehende Informationen entnehmen:
- die Haltungsform des Huhns,
- das Land aus dem das Ei stammt,
- das Bundesland durch die ersten zwei Ziffern der Erzeugerbetriebs- und Stallnummer und
- die Erzeugerbetriebs- und Stallnummer.
Das abgebildete Ei mit der Kennzeichnung 0-DE-1344461 ist ein Bio-Ei, stammt aus Mecklenburg-Vorpommern und kommt vom Stall mit der Kennnummer 44461. Es fehlt jedoch das Legedatum, was ein besonderes Kriterium für die Lagerdauer des Eis wäre.
Inhaltsverzeichnis
Haltungsform
- 0 = Bio-Eier: Freilandhaltung mit Futter aus Ökologischem Anbau
- 1 = Freilandhaltung: Pro Huhn müssen 10 m² Auslauf vorhanden sein
- 2 = Bodenhaltung: Pro Quadratmeter Stallfläche dürfen maximal sieben Hühner gerechnet werden
- 3 = Käfighaltung in Legebatterien: Pro Huhn werden 550 cm² an Fläche gerechnet (knapp 90 % eines DIN A4 Blatts)
Die einzelnen Haltungsformen werden in der EG-Verordnung genau festgelegt. Die Einordnung entspringt Ideen aus dem Tierschutz und der Lebensmittelüberwachung. Die rechtliche Lage wird bestimmt durch die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKV) und durch EU-Recht. In Deutschland ist die Haltung von Hühnern in Legebatterien ab 2006 verboten, EU-weit erst ab 2012.
Land
- DE = Deutschland
- AT = Österreich
- BE = Belgien
- CZ = Tschechische Republik
- DK = Dänemark
- EE = Estland
- ES = Spanien
- FI = Finnland
- FR = Frankreich
- GR = Griechenland
- IR = Irland
- IT = Italien
- LT = Litauen
- LU = Luxemburg
- LV = Lettland
- NL = Niederlande
- PT = Portugal
- SE = Schweden
- UK = Vereinigtes Königreich
- HU = Ungarn
Bundesland
Deutschland
01 = Schleswig Holstein
02 = Hamburg
03 = Niedersachsen
04 = Bremen05 = Nordrhein-Westfalen
06 = Hessen
07 = Rheinland-Pfalz
08 = Baden-Württemberg09 = Bayern
10 = Saarland
11 = Berlin
12 = Brandenburg13 = Mecklenburg-Vorpommern
14 = Sachsen
15 = Sachsen-Anhalt
16 = ThüringenÖsterreich
1 = Burgenland
2 = Kärnten
3 = Niederösterreich4 = Oberösterreich
5 = Salzburg
6 = Steiermark7 = Tirol
8 = Vorarlberg
9 = WienGüteklassen
Hühnereier werden nach EG-Verordnung in die Klassen A Extra, A, B und C eingeteilt.
Der Einzelhandel verkauft in der Regel nur Eier der Güteklasse A. Die Klassen B und C werden industriell weiterverarbeitet und gelangen meist nicht in den Verkauf.
Güteklasse Erklärung A Die Eier müssen "frisch" sein, dies gilt max. bis zu sieben Tage. Ansonsten muss das Ei unbeschädigt und ohne Schmutz sein, braucht aber nicht gewaschen zu sein. Der Dotter ist frei von Ein- oder Auflagerungen fremder Art, der Keim ist nicht sichtbar entwickelt. Das Ei ist frei von Fremdgeruch und Fremdkeimen. Der Zusatz:„Extra bis ...“ oder „Extra frisch bis ...“ ist durch eine Banderole bei Eiern der Güteklasse „A“ möglich, deren Luftkammer höchstens 4 mm hoch ist, jedoch höchstens bis zum 9. Tag nach dem Legen bzw. bis zum 7. Tag nach dem Verpacken. Zum angegebenen Datum muss die Zusatz-Kennzeichnung vom Anbieter im Handel entfernt werden.
B Eier, die verzehrfähig sind (also nicht älter als sieben Tage), aber nicht unter Güteklasse A eingestuft werden können, z. B. weil die Luftkammer größer als 6 mm ist oder die Eier verschmutzt sind, werden mit besonderem Zeichen gestempelt; dies ist zwar für den Handel zugelassen, aber nicht üblich. C Eier, die stark beschädigt oder zu alt sind werden nicht mehr für die Lebensmittelindustrie zugelassen, da sie nicht zum menschlichen Verzehr geeignet sind. Diese Eier werden u. a. zu Kosmetika verarbeitet. Gewichtsklassen
Je nach Gewicht werden Hühnereier in vier (früher acht) Gewichtsklassen eingeteilt:
Gewichtsklasse Beschreibung Gewicht XL Sehr groß mindestens 73 g L Groß 63 g – 73 g M Mittel 53 g – 63 g S Klein unter 53 g Weblinks
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