- Emil Böhmer
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Emil Böhmer (* 19. Juni 1889 in Osnabrück; † 1981) war ein deutscher Reichsgerichtsrat und Senatspräsident am Oberlandesgericht Stuttgart.
Leben
Böhmer stammte aus einer alten Juristenfamilie. Er studierte ab 1907 Rechtswissenschaften in Tübingen und Heidelberg. 1911 bestand er das Referendarsexamen. Seine Referendarszeit verbrachte er bei Stuttgarter Gerichten. Im Ersten Weltkrieg erlitt er als Leutnant eine schwere Armverletzung. Er legte die zweite juristische Staatsprüfung 1916 ab. Nach 1921 war er als Richter in Stuttgart und Ravensburg und im Justizministerium Württembergs tätig. 1935 wurde er Oberlandesgerichtsrat in Stuttgart. 1937/38 kam er an das Reichsgericht. Er war im VI. und V. Zivilsenat tätig. Wieder in den Staatsdienst kam er 1949 als Richter am Oberlandesgericht Tübingen. Nach der Auflösung des Tübinger Oberlandesgerichts 1953 wurde er zum Senatspräsident am Stuttgarter Oberlandesgericht ernannt. 1954 trat er in den Ruhestand. Er galt als Kenner des Rechts der unerlaubten Handlungen, da er als Mitglied des VI. Zivilsenats die Reichsgerichtsrechtsprechung gut kannte.
Schriften (Auswahl)
- Reichshaftpflichtgesetz, Berlin 1950.
- Sachschadenhaftpflichtgesetz, Berlin 1954.
Literatur
- Ulrich Koebel: „Reichsgerichtsrat i.R. Emil Böhmer zum siebzigsten Geburtstag“, NJW 1959, S. 1121.
- Hugo Wilhelm: „Emil Böhmer 75 Jahre“, NJW 1964, S. 1845.
- Karl Henn, NJW 1969, S. 1160.
- Norbert Plassmann: „Emil Böhmer zum 85. Geburtstag“, NJW 1974, S. 1123.
- „Emil Böhmer zum 70. Geburtstag!“ JR, 1959, S. 217.
- „Zum 80. Geburtstag: Senatspräsident i.R. Emil Böhmer“, JR 1969, S. 259.
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