Erbschaftsteuer in Norwegen

Erbschaftsteuer in Norwegen

In Norwegen wird eine Erbschaftsteuer als Steuer auf Erbschaften (Erwerbe von Todes wegen) und Schenkungen (unentgeltliche Zuwendungen unter Lebenden) erhoben.[1]

Inhaltsverzeichnis

Persönliche Steuerpflicht

Die Steuer entsteht als Erbanfallsteuer, d.h. versteuert wird der vom Erben erworbene Teil des Nachlasses. Sie fließt der Gemeinde zu, in der der Erblasser (Schenker) wohnte (wohnt). Bei unbeschränkter Steuerpflicht unterliegt der gesamte Nachlass, auch soweit er im Ausland belegen ist, der Steuer. Sie besteht, wenn der Erblasser entweder in Norwegen wohnte oder norwegischer Staatsangehöriger war. Dies gilt nicht, wenn norwegische Staatsangehörige zum Todeszeitpunkt im Ausland ansässig waren und der Erwerb auch dort der Erbschaftsbesteuerung unterliegt.[2] In Norwegen belegene Immobilien unterliegen stets der norwegischen Erbschaftsteuer.[3] Im Ausland belegene Immobilien und Betriebe mit Sitz im Ausland werden auch bei unbeschränkter Steuerpflicht nicht in Norwegen besteuert, wenn sie im Ausland erbschaftsteuerpflichtig sind.[4]

Steuerfreistellungen

Ehegatten und ihnen gleichgestellte registrierte Lebenspartner sind von der Erbschaftsteuer befreit. Das gilt auch für verheiratet oder registriert gewesene Partner und für nicht registrierte aber zusammenlebende Partner, wenn sie gemeinsam Kinder haben oder hatten.[5]

Steuerklassen, Freibeträge und Steuersätze

Ansonsten werden zwei Steuerklassen gebildet,

  • Steuerklasse I: Kinder, Adoptivkinder, Pflegekinder und Eltern
  • Steuerklasse II: alle übrigen Personen.[6]

Die Höhe der Erbschaftsteuer und die Freibeträge werden für jedes Jahr vom norwegischen Parlament festgesetzt.[7] Für 2009 gelten folgende Beträge:

Der allgemeiner Freibetrag beträgt für alle 470.000 Kronen (ca. 55.000 Euro), hinzukommt noch ein Freibetrag in Höhe von 50 % der nationalen Grundversicherungssumme, der sich 2009 auf 35.128 Kronen (ca. 4.100 Euro) beläuft. Der zusätzliche Freibetrag gilt jeweils für ein Jahr für alle Erbschaften und Schenkungen und findet keine Anwendung auf Grundstücke und Beteiligungen an Unternehmen.[8] Bei minderjährigen und in Ausbildung befindlichen Kindern erhöht sich der Freibetrag von 470.000 Kronen für jedes Jahr bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres um 50.000 Kronen.[9]

Es gelten die sich aus der nachfolgenden Tabelle ergebenden Sätze.

Erbschaftsteuer Norwegen
(Steuerklasse III) [10]
Wertgruppe Kinder, Eltern alle anderen
bis 470.000 Kronen 0 0
470.000- 800.000 Kronen 6 % 8 %
über 800.000 Kronen 10 % 15 %

Bewertung

Die Steuer wird aus dem allgemeinen Wert des ererbten Nachlassteils berechnet. Besondere Bewertungsgrundsätze, die im Ergebnis zu Bewertungsabschlägen führen, finden bei der Bewertung von nicht notierten Anteilen an Kapital- und Personalgesellschaften, land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie für das Wohnhaus Anwendung.[11]

Doppelbesteuerung und internationale Erbschaftsteuer

Eine Doppelbesteuerung vermeidet das norwegische Erbschaftsteuerrecht grundsätzlich dadurch, dass im Ausland belegene Nachlassteile von der norwegischen Steuer befreit sind, wenn sie im Ausland einer entsprechenden Besteuerung unterliegen.[12] Zudem hat Norwegen mit den anderen nordischen Ländern (Schweden, Dänemark, Finnland und Island) sowie der Schweiz und den USA Abkommen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer abgeschlossen.[13]

Schenkungsteuer

Schenkungen unterliegen denselben Bestimmungen wie der Erwerb von Todes wegen, jedoch haftet neben dem Empfänger auch der Schenker für die Entrichtung der Steuer. Schenkungen, die bis zu sechs Monaten vor dem Erbfall der Erbe vom Erblasser erhalten hat, werden dem steuerpflichtigen Erbteil zugeschlagen.[14]

Einzelnachweise

  1. Norwegische Steuerverwaltung: Guide to Norwegian Tax Administration, Seite 11, abgerufen 24. August 2009, (Englisch)
  2. Rembert Süß: Erbrecht in Norwegen, in Rembert Süß (Hrsg.): Erbrecht in Europa, 2. Aufl. 2008, Zerb Verlag, Angelbachtal, ISBN 978-3-935079-57-0, Seite 1087, Tz. 26
  3. KPMG: Tax facts Norway 2009, Nr. 9.1, abgerufen 20. August 2009, (Englisch)
  4. Rembert Süß: Erbrecht in Norwegen, in Rembert Süß (Hrsg.): Erbrecht in Europa, 2. Aufl. 2008, Zerb Verlag, Angelbachtal, ISBN 978-3-935079-57-0, Seite 1087, Tz. 26
  5. Norjus, Kurze Übersicht über norwegische Erbregeln, abgerufen 24. August 2009, Seite[1]
  6. Rembert Süß: Erbrecht in Norwegen, in Rembert Süß (Hrsg.): Erbrecht in Europa, 2. Aufl. 2008, Zerb Verlag, Angelbachtal, ISBN 978-3-935079-57-0, Seite 1087, Tz. 26
  7. Norwegische Steuerverwaltung: Guide to Norwegian Tax Administration, Seite 11, abgerufen 24. August 2009,(Englisch)
  8. KPMG: Tax facts Norway 2009, Nr. 9.1, abgerufen 20. August 2009, (Englisch); Norwegische Steuerverwaltung: Avgift på arv og gaver, S. 5, (Norwegisch)
  9. Rembert Süß: Erbrecht in Norwegen, in Rembert Süß (Hrsg.): Erbrecht in Europa, 2. Aufl. 2009, Zerb Verlag, Angelbachtal, ISBN 978-3-935079-57-0, Seite 1087, Tz. 26
  10. Norwegische Steuerverwaltung: Avgift på arv og gvaer, S. 5, abgerufen 26. August 2009, (Norwegisch)
  11. Rembert Süß: Erbrecht in Norwegen, in Rembert Süß (Hrsg.): Erbrecht in Europa, 2. Aufl. 2008, Zerb Verlag, Angelbachtal, ISBN 978-3-935079-57-0, Seite 1086f., Tz. 25
  12. Rembert Süß: Erbrecht in Norwegen, in Rembert Süß (Hrsg.): Erbrecht in Europa, 2. Aufl. 2008, Zerb Verlag, Angelbachtal, ISBN 978-3-935079-57-0, Seite 1086f., Tz. 25
  13. Norwegisches Finanzministerium, Liste der DBA mit beschränktem Anwendungsbereich, abgerufen 26. August 2009, /Englisch
  14. Norwegische Steuerverwaltung: Avgift på arv og gaver, S. 3, abgerufen 26. August 2009, (Norwegisch)

Literatur

  • Rembert Süß: Erbrecht in Norwegen, in Rembert Süß (Hrsg.): Erbrecht in Europa, 2. Aufl. 2008, Zerb Verlag, Angelbachtal, ISBN 978-3-935079-57-0, Seiten 1081 -1087

Siehe auch

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