Ewiggeld

Ewiggeld

Das Ewiggeld oder der Ewigzins (census perpetuus, redditus perpetuo duraturi) war im Mittelalter und in der frühen Neuzeit ein Zins von einem Darlehen, das vom Gläubiger nicht aufgekündigt werden konnte und damit unablösbar war, außer es war ausdrücklich vertraglich anders vereinbart. Zumeist handelte es sich um die Bezahlung einer Geldrente für ein auf ein Grundstück versichertes Kapital, im damaligen Sinne um eine Reallast. In der Regel konnte nur der Grundstückseigentümer (Giltmann, der Rentenpflichtige) – z.B. bei Rückzahlung des Kapitals – das Ewiggeld aufkündigen. Das Ewiggeld war auch nur mit Zustimmung des Grundstückseigentümers übertragbar. In München sind Ewiggeldbücher seit 1484 nachweisbar.

Literatur

  • Ewiggeld. In: Reinhard Heydenreuter, Wolfgang Pledl, Konrad Ackermann: Vom Abbrändler zum Zentgraf. Wörterbuch zur Landesgeschichte und Heimatforschung in Bayern. 2. Auflage. Volk Verlag, München 2009, ISBN 978-3-937200-65-1, S. 66f.

Siehe auch


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  • Ewiggeld — Ewiggeld, Gült oder Rentrecht …   Herders Conversations-Lexikon

  • Rentenkauf — Der Rentenkauf ist eine historische und heute nur in unterentwickelten Ländern noch gebräuchliche Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner, im Gegensatz zur Ratenzahlung ist dabei der Zeitraum einer Tilgung oft nicht festgelegt oder begrenzt …   Deutsch Wikipedia

  • Покупка ренты — (Rentenkauf), обыкновенно наследственной или вечной (Erbrente или Ewiggeld), была в средние века обычным способом помещения капитала или его получения; в таком виде П. рента заменяла собой не существовавшую в то время ипотеку, хотя по своему… …   Энциклопедический словарь Ф.А. Брокгауза и И.А. Ефрона

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  • Eisenkuh — Die Eisenkuh oder Immerkuh war in Süddeutschland eine Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner, bei der gegen (ewige) Rentenzahlung eine Kuh verpachtet wurde. Auch die Abgabe, die dem Wert einer solchen Nutzung entsprach (in Form von… …   Deutsch Wikipedia

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