- Fachanwalt für Arbeitsrecht
-
Bei dem Titel eines Fachanwalts für Arbeitsrecht handelt es sich um eine Fachanwaltsbezeichnung des deutschen Berufsrechts der Rechtsanwälte.
Der Fachanwalt für Arbeitsrecht gehört zu den ältesten deutschen Fachanwaltsbezeichnungen, die bereits in § 43c BRAO genannt sind.
Inhaltsverzeichnis
Rechtsgebiete der Ausbildung
Inhaltlich wird der Titel durch die in § 10 der Fachanwaltsordnung (FAO) genannten Rechtsgebiete, bezüglich derer der den Fachanwaltstitel führende Rechtsanwalt besondere Kenntnisse nachweisen muss, definiert:
- 1. Individualarbeitsrecht
- a) Abschluss und Änderung des Arbeits- und Berufsausbildungsvertrages,
- b) Inhalt und Beendigung des Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnisses einschließlich Kündigungsschutz,
- c) Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung,
- d) Schutz besonderer Personengruppen, insbesondere der Schwangeren und Mütter, der Schwerbehinderten und Jugendlichen,
- e) Grundzüge des Arbeitsförderungs- und des Sozialversicherungsrechts,
- 2. Kollektives Arbeitsrecht
- a) Tarifvertragsrecht,
- b) Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht,
- c) Grundzüge des Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrechts,
- 3. Verfahrensrecht.
Weiter erforderlich ist zum Erwerb des Titels eines Fachanwalts für Arbeitsrecht, wie bei allen Fachanwaltstiteln, der Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen. Hier fordert § 5 S. 1 lit. c FAO den Nachweis von 100 durch den Bewerber bearbeiteter Fälle, von denen mindestens die Hälfte gerichtliche Verfahren sein müssen; außerdem müssen fünf Fälle aus dem Bereich des kollektiven Arbeitsrecht stammen, wobei als kollektives Arbeitsrecht hier auch das Individualarbeitsrecht gilt, wenn die Fälle Rechtsfragen aus dem Gebiet des kollektiven Arbeitsrechts zum Gegenstand haben.
Statistik
Zum 1. Januar 2011 sind 8.701 Fachanwälte in Deutschland zugelassen[1], so dass dies die zahlenmäßig größte Fachanwaltschaft ist.
Einzelnachweise
- ↑ Bundesrechtsanwaltskammer, Statistik (PDF-Datei)
Weblinks
Kategorien:- Fachanwaltstitel (Deutschland)
- Arbeitsrecht (Deutschland)
- 1. Individualarbeitsrecht
Wikimedia Foundation.