- Familienbüchlein
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Familienbüchlein hiess ein bis 2005 in der Schweiz ausgestelltes Dokument, welches Ehegatten (und auf Wunsch auch Alleinstehende) bei der Heirat erhielten, welches über den "Bestand der Familie" Auskunft gab.
Es handelte sich um ein offizielles Dokument, in welches die Ehegatten und ihre Kinder eingetragen wurden, mit Geburtsdatum und Sterbedatum. Das Büchlein war entsprechend bei Geburten und Todesfällen dem Zivilstandesamt vorzulegen, ebenso bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde.
Mit der Einführung des schweizweiten elektronischen Registers Infostar wurde das Familienbüchlein abgeschafft. Stattdessen kommt nun ein Familienausweis zum Einsatz, ein Auszug aus dem Eintrag von Infostar.
In Deutschland und Österreich heisst das entsprechende Dokument Familienstammbuch.
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Kategorien:- Genealogie
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