Infostar

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Das Personenstandregister Infostar ist eine vom Informatik Service Center des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements im Auftrag des Bundesamts für Justiz entwickelte und betriebene und vom Eidgenössischen Amt für das Zivilstandswesen beaufsichtigte Datenbank, in der seit dem 1. Januar 2005 alle Zivilstandsereignisse der Schweizer Wohnbevölkerung sowie von Auslandschweizern beurkundet werden.[1] Die rechtlichen Grundlagen dafür sind das Zivilgesetzbuch und die Zivilstandsverordnung.[2]

Damit wurden die traditionellen, in den Zivilstandsämtern geführten Einzelregister über Geburt, Ehe, Tod und Kindesanerkennungen, kantonale Datenbanken sowie die Familienregister an den Heimatorten ersetzt. Mehrfacherfassungen gleicher Daten am Ort des Zivilstandsereignisses und an den (unter Umständen mehreren) Heimatorten wurden dadurch beseitigt. Wurden die Zivilstandsereignisse und Familienbeziehungen in den alten Familienregistern noch «familienweise» aufgeführt, geschieht dies nun individuell. Die Daten werden ausschliesslich durch die Zivilstandsbehörden eingegeben. Neben den Zivilstandsbehörden haben folgende Stellen Zugriff auf Infostar: die ausstellenden Behörden gemäss Bundesgesetz über Ausweise für Schweizer Staatsangehörige sowie die Bundesstellen, die für die Führung des automatisierten Fahndungssystems (Ripol) und des automatisierten Strafregisters (Vostra) sowie für Nachforschungen nach vermissten Personen zuständig sind.[2]

Erfasste Daten

In Infostar werden folgende Daten aufgeführt:

Nutzung

Diese Daten dienen unter anderem als Grundlage für:

Einzelnachweise

  1. Bundesamt für Justiz: Zivilstandswesen. Abgerufen am 7. Mai 2009.
  2. a b Eidg. Justiz- und Polizeidepartement: Infostar: Zivilstandsregister werden informatisiert. Abgerufen am 7. Mai 2009.
  3. a b Schweizerischer Verband für Zivilstandswesen: Das Registriersystem heute - Infostar. Abgerufen am 7. Mai 2009.

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