- Fester Funkdienst
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Die Bezeichnung Fester Funkdienst ist eine juristische Bezeichnung welche auf die ursprüngliche Definition der Fernmeldebehörden zurück geht. Es wird dabei rechtlich zwischen verschiedenen Arten von Funkdiensten unterschieden, unabhängig von deren technischer Ausführung. Der Betrieb fester Funkdienste ist auf räumlich festgelegte Standorte oder bestimmte Regionen oder Areale beschränkt.
Feste Funkdienste
Eine Auswahl von festen Funkdiensten können sein:
- Fester Flugfunkdienst (Aeronautical Fixed Service)
- Botschaftsfunk
- Betriebsfunk, kann sowohl stationär zu mobil, wie stationär zu stationär sein.
Österreich
In Österreich vergibt das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Lizenzen für festen Funkdienst unter 1 Gigahertz (GHz), für Punkt zu Punkt Richtfunkanlagen über 1 GHz und Richtfunkverteilsysteme (WLL - Wireless Local Loop).[1]
Einzelnachweise
Kategorien:- Funknetz
- Recht (Sonstiges)
- Funkdienst
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