- Funkdienst
-
Als Funkdienst werden drahtlose Übermittlungen von Nachrichten mit Hilfe von elektromagnetischen Wellen bezeichnet, die durch einen gemeinsamen Verwendungszweck charakterisiert sind. Eine Kategorisierung verschiedener Funkdienste findet sowohl durch die Internationale Fernmeldeunion (ITU) als auch durch nationale Fernmeldebehörden statt.
Im Gegensatz zu Rundfunk sind Funkdienste zunächst immer verbindungsorientierte Dienste, in denen beide Sendestellen senden und empfangen. Außerdem gibt es verbindungslose Zusatzdienste, die auch im Multicast oder Broadcast arbeiten.
Verschiedenen Funkdiensten sind in internationaler Abstimmung verschiedene Frequenzbereiche im elektromagnetischen Spektrum zugeordnet. In Deutschland sind die Funkdienste in der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung (FreqBZPV) definiert. Die Funkdienste werden den Frequenzbereichen als primäre oder sekundäre Funkdienste zugeteilt. Dabei dürfen die sekundären Funkdienste keine Störungen der primären Funkdienste verursachen, müssen solche von diesen aber gegebenenfalls hinnehmen.
- Funkdienste sind unter anderem
- Amateurfunkdienst
- Fester Funkdienst
- Flugnavigationsfunkdienst
- Mobilfunkdienst
- Mobiler Flugfunkdienst
- Fester Flugfunkdienst
- Mobiler Landfunkdienst
- Mobiler Seefunkdienst
- Navigationsfunkdienst
- Nichtnavigatorischer Ortungsfunkdienst
- Ortungsfunkdienst
- Normalfrequenz- und Zeitzeichenfunkdienst
- Radioastronomiefunkdienst
- Seenavigationsfunkdienst
- Weltraumforschungsfunkdienst
- Wetterhilfenfunkdienst
Neben den Funkdiensten gibt es auch noch sogenannte Funkanwendungen wie z. B. Jedermannfunk. Im Gegensatz zu Funkdiensten unterliegen Funkanwendungen keinem besonderen Schutz bei Störungen und Beeinträchtigungen.
Siehe auch
Weblinks
- Deutsche Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung (FreqBZPV) bei Juris.de
Wikimedia Foundation.