- Feuerungs- und Schornsteinbauer
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Der Feuerungs- und Schornsteinbauer ist ein staatlich anerkannter[1] Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung.
Inhaltsverzeichnis
Ausbildungsdauer und Struktur
Die Ausbildungsdauer zum Feuerungs- und Schornsteinbauer beträgt in der Regel drei Jahre. Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule[2]. Es handelt sich um die zweite Stufe einer Stufenausbildung zum Hochbaufacharbeiter.
Arbeitsgebiete
Feuerungs- und Schornsteinbauer stellen feuerfeste Baukonstruktionen für Feuerungen und Abgaskanäle aus Steinen her. Sie bauen Schornsteine, stellen Abgasanlagen aus Fertigteilen her und kümmern sich um einen ausreichenden Blitzschutz. Sie finden ihren Arbeitsplatz im Industriebau, im Wohnungsbau und im öffentlichen Bau. Sie können sowohl in der Sanierung, Modernisierung und Instandsetzung von feuerfesten Konstruktionen eingesetzt werden, wie auch im Neubau.
Ausbildungsvergütung
Die Höhe der Ausbildungsvergütung richtet sich häufig nach tarifvertraglichen Festlegungen. Der Bauindustrieverband Hamburg e.V. hat beispielsweise folgende Vergütungen vereinbart:[3]
- 1. Ausbildungsjahr: 614,00 Euro
- 2. Ausbildungsjahr: 943,00 Euro
- 3. Ausbildungsjahr: 1.191,00 Euro.
Einzelnachweise
- ↑ [1] Ausbildungsordnung der Bauwirtschaft auf juris. Abgerufen am 11. Oktober 2010.
- ↑ [2] Rahmenlehrpläne der KMK für die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft. Abgerufen am 11. Oktober 2010
- ↑ [3] Information zur Ausbildungsvergütung der Handelskammer Hamburg. Abgerufen am 11. Oktober 2010
Weblinks
- Ausbildungsprofil beim BiBB. Abgerufen am 11. Oktober 2010.
- Webseite der Deutschen Bauindustrie Abgerufen am 11. Oktober 2010.
- Webseite des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe Abgerufen am 11. Oktober 2010.
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