- Feuerträgerhöhe
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Mit Feuerträgerhöhe bezeichnet man die Bauwerkshöhe von Feuerträgern, also von festen, eine Befeuerung tragenden Schifffahrtszeichen. Dabei kann es sich um Leuchttürme, Leuchtbaken oder Masten aller Art handeln. Sie wird in der Regel über Grund gemessen.
Als obere Messgrenze gilt an der deutschen Küste für Leuchttürme die Höhe des Dachfirstes. Dabei versteht man unter First die Spitze oder Bekrönung des Daches. Bei Baken verwendet man die Höhe des Toppzeichens[1].
In der klassischen Nautik ist die Höhe der Feuerträger deshalb von Bedeutung, weil der Vergleich von wahrer Höhe mit dem vom Schiff aus gemessenen Höhenwinkel den Abstand vom Seezeichen angibt. Da z. B. Leuchttürme bevorzugt auf Landvorsprüngen errichtet wurden, erlaubt dies Verfahren ein sicheres Umsegeln der oft davor liegenden Flachwasserbereiche.
Auf Feuerschiffe übertragen wird gelegentlich die Feuerturmhöhe über dem Wasserspiegel angegeben.
Einzelnachweise
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