- Sanierung (Bauwesen)
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Unter einer Sanierung versteht man im Bauwesen die baulich, technische Wiederherstellung oder Modernisierung eines Bauwerks oder mehrerer Bauwerke (bis hin zu ganzen Stadtvierteln), um Schäden zu beseitigen und/oder den Wohnsstandard zu erhöhen. Häufig ist die energetische Sanierung Hauptziel einer Sanierung, manchmal eine Nutzungsanpassung (zum Beispiel barrierefreies Wohnen).
Eine Sanierung geht über die Instandhaltung und Instandsetzung hinaus. Sie kann erhebliche Eingriffe in die Bausubstanz umfassen (zum Beispiel den Abriss und neubau ganzer Fassaden) und impliziert meist eine Modernisierung.
Die Sanierung der Grundsubstanz von Baudenkmälern kommt dann in Frage, wenn die Erhaltung des Gebäudes gefährdet ist. Nach Maßgabe des Denkmalschutzes muss die Denkmalbehörde bei diesen weitreichenden Eingriffen in das Baudenkmal die Grenze zwischen der substanzerhaltenden Sanierung und der reversiblen Restaurierung festlegen.
Ziel einer Sanierung ist die Wiederherstellung des standsicheren und zweckbestimmt nutzbaren Zustands.
Um vorhandene Mängel festzustellen, wird häufig eine Voruntersuchung ("Gutachten") gemacht, das Schadensursachen benennt, das Schadensbild beschreibt sowie Sanierungsmaßnahmen vorschlägt.
Inhaltsverzeichnis
Gebäudesanierung
Unter Gebäudesanierung oder Bauwerkssanierung versteht man die durchgreifende Reparatur oder Erneuerung von Bauteilen, Gebäudeabschnitten oder des gesamten Bauwerks. Bei Gebäuden, die vor dem Zweiten Weltkrieg errichtet wurden, spricht man auch von Altbausanierung.
Typische Sanierungsmaßnahmen am Gebäude sind:
- Dachsanierung bei Steil- und Flachdächern bezeichnet in der Regel nicht nur den Austausch der Dachhaut und gegebenenfalls des kompletten Dachstuhls, sondern auch den Einbau einer Wärmedämmung in die Schrägdachflächen, sowie den Ausbau des Dachraumes zur Dachgeschosswohnung.
- Deckenbalkensanierung bezeichnet in der Regel die Erneuerung der Holzbalkendecke durch Verstärkung oder Austausch von Bauteilen.
- Energetische Sanierung oder thermische Sanierung bezeichnet in der Regel die Ertüchtigung der thermischen Hülle eines Gebäudes zur Minimierung des Heizenergiebedarfs gemäß Kriterien der Energiestandards.
- Fassadensanierung, Wiederinstandsetzen der Fassade, umfasst heute oft auch deren energetische Sanierung
- Kellerhalssanierung bezeichnet in der Regel die Erneuerung der vertikalen Bauwerksabdichtung unterhalb der Geländeoberkante und/oder die horizontale Abdichtung gegen drückendes oder nichtdrückendes (Stau-) Wasser.
- Fenstersanierung bezeichnet den Austausch alter Fenster gegen neue Fenster, ebenfalls unter dem Aspekt thermischer Sanierung (in Ausnahmefällen meint es eine tischlermäßige Überarbeitung eines Fensters und/oder das Ausstatten eines Fensters mit besser isolierten Glasscheiben)
- Mauerwerkssanierung bezeichnet in der Regel die Ertüchtigung (Verstärkung) oder den Austausch schadhafter oder in ihrer Tragfähigkeit beeinträchtigter Mauerwerksteile oder von Sichtmauerwerksflächen. (beim Befall durch Hausschwamm)
- Betonsanierung bezeichnet in der Regel die Instandsetzung schadhafter oder in ihrer Tragfähigkeit eingeschränkter Betonbauteile oder von Sichtbetonflächen.
- Asbestsanierung bezeichnet in der Regel die Entfernung von gefährlichen Asbest-Baustoffen oder dessen Austausch gegen unbedenklichere Baustoffe mit ähnlichen Brandschutztechnischen Eigenschaften.
Spezielle Sanierungsformen
- Kernsanierung - Wiederherstellung der Bausubstanz
- Rekonstruktion - Neuerliches Herstellen
- Translozierung - Versetzung, also Abbau und originalgetreuer Aufbau an anderem Ort
Stadtsanierung und Stadterneuerung
Stadtsanierung und Stadterneuerung gehen über die Sanierung einzelner Gebäude hinaus und haben die Beseitigung städtebaulicher Mängel und nicht selten sozialer Missstände in Stadtbereichen zum Ziel, die dann zu Sanierungsgebieten erklärt werden. Demzufolge bedeutet der Begriff Altstadtsanierung oder Quartiersanierung die Durchführung umfassender planungs- und bauordnungsrechtlicher Maßnahmen, um die Qualität eines Stadtbereichs zu verbessern. Grundlage für diese Sanierungsform ist das Sanierungsrecht im Baugesetzbuch. Siehe auch Stadtplanung.
Sanierungsfolgen
Die Sanierung solcher Viertel geht deshalb oft mit der sozialen Verdrängung ganzer Bevölkerungsschichten einher. Geschieht dies in großem Maßstab und ohne Ausgleich besteht die Gefahr der Slumbildung oder Ghettoisierung in Stadtrandquartieren mit geringeren baulichen Standards.
Da der Standard der sanierten Quartiere durch die Maßnahmen erheblich steigt (Sanierungsziel), steigen auch die Kaltmieten (dagegen sinken durch energetische Sanierung die Heizkosten). Höhere Warmmieten können einen gehobenen sozialen Status der Bewohnerstruktur zur Folge haben und zu Vorzeige- oder Edelquartieren führen. Weiteres dazu in: Gentrifizierung.
Sanierungsgebiet
Ein Sanierungsgebiet kann gemäß Baugesetzbuch als Städtebauliche Sanierung durch die Gemeinde förmlich festgesetzt werden, wenn die im Baugesetzbuch beschriebenen Mängel eines Quartiers festgestellt wurden.
Als erstes Sanierungsgebiet Deutschlands wird allgemein die in den dreißiger Jahren durch den Berliner Bürgermeister Ernst Reuter initiierte Sanierung des Scheunenviertels durch großflächigen Abriss und Neubau des um den Rosa-Luxemburg-Platz entstandene neue Stadtquartier genannt.
Als größtes Sanierungsgebiet Deutschlands wird meist das Berliner Altbaugebiet Brunnenstraße bezeichnet. Der Bau der Berliner Mauer (1961) durch die DDR schnitt es vom übrigen Westberlin ab; der Berliner Bürgermeister Willy Brandt erklärte es zu einem Sanierungsgebiet.
Beide Gebiete waren so genannte Kahlschlagsanierungen: man riss ganze Straßenzüge oder das ganze Stadtviertel ab und baute alles - meist einschließlich Infrastruktur - Straßen, Wasser, Abwasser - neu. Ein Ziel war oft die Autogerechte Stadt. Gegen Kahlschlagsanierungen gab es oft massive Bürgerproteste; unter anderem gab es sie ab etwa 1970 kaum noch.
Vielmehr wurde die behutsame Stadterneuerung in Berlin durch Hardt-Waltherr Hämer anlässlich der Internationale Bauausstellung 1979 - 1987 in Berlin ins Leben gerufen. Hierbei ließ man zumindest die Vorderhäuser der Berliner Blockrandbebauung stehen und saniert sie. Hinterhäuser durften nur im Falle unzumutbarer Wohnverhältnisse im Hinblick auf Licht, Luft und Sonne abgerissen werden.[1]
Siehe auch
- Konservierung
- Lärmsanierung ist ein in der Schweiz gebräuchlicher Begriff für Schallschutzmaßnahmen zur Lärmbekämpfung
Einzelnachweise
- ↑ Matthias Bernt: Rübergeklappt. Die "Behutsame Stadterneuerung" im Berlin der 90er Jahre . Schelzky & Jeep, 2003, 978-3895411632
Literatur
- Jürgen Pöschk (Hrsg.): Energieeffizienz in Gebäuden - Jahrbuch 2008. VME Energieverlag, Berlin, 2008, ISBN 978-3-936062-04-5.
- R. P. Gieler, A. Dimmig-Osburg: Kunststoffe für den Bautenschutz und die Betoninstandsetzung. Birkhauser Verlag, Berlin 2006, ISBN 978-3-7643-6345-1.
Weblinks
Commons: Sanierung (Bauwesen) – Sammlung von Bildern, Videos und AudiodateienKategorien:- Baudenkmalpflege
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