Freiwilliges Schutzkorps

Freiwilliges Schutzkorps

Das „Freiwillige Schutzkorps“ war eine Mitte 1933 in Österreich geschaffene bewaffnete Formation, welche die staatliche Exekutive (Polizei, Gendarmerie) bei ihren Aufgaben unterstützen sollte (explizit sind die Aufrechterhaltung der inneren Ordnung sowie die Unterstützung bei Grenzverletzungen durch Privatformationen in benachbarten Ländern erwähnt, etwa durch die Österreichische Legion).

Geschichte

Die Diskussion über die Aufstellung von sog. „Freiwilligen Assistenzkörpern“ beginnt im Österreichischen Ministerrat am 3. März 1933. Später ist dabei an die getrennte Aufstellung von Assistenzverbänden für das Bundesheer (A-Mannschaft) und eines freiwilligen Schutzkorps für Polizei und Gendarmerie (B-Mannschaft) gedacht [1]. In der Verordnung zur „Bildung eins freiwilligen Schutzkorps als Reserve für die Staatsexekutive“ vom 7. Juli 1933 wird festgehalten [2]:

„Das freiwillige Schutzkorps ist den Sicherheitsdirektoren der einzelnen Bundesländer unterstellt. Wie auch bei den Assistenzkörpern des Bundesheeres sollen für das Schutzkorps Mitglieder aus den Wehrverbänden des konservativen Lagers rekrutiert werden, gedacht ist an die Bauernwehren, die christlich-deutschen Turner, den Freiheitsbund, Frontkämpfer, Heimatwehr, Heimwehr und Ostmärkische Sturmscharen. Diese Verbände können auch ganze Abteilungen, die sie für den Dienst im freiwilligen Schutzkorps für geeignet halten, für das Schutzkorps melden. Der jeweilige Sicherheitsdirektor entscheidet über die Eignung als Hilfsexekutive. Waffen werden nur im Falle einer tatsächlichen Indienststellung ausgegeben. Eine Bezahlung ist für diesen Fall vorgesehen (2,00 pro Tag und 1,50 Schilling Verpflegungsgeld).“

Es waren im Wesentlichen finanzielle Gründe, welche zur Aufstellung dieser "Assistenzkörper" führten; eine reguläre Aufstockung des Bundesheeres, die aufgrund des Vertrages von St. Germain auf 30 000 Soldaten möglich gewesen wäre, oder der Exekutive konnte der Staat ökonomisch nicht verkraften. Die Westmächte Frankreich, Großbritannien und Italien stimmten der Bildung dieser Hilfstruppen zu. [3] Die Verordnung für die Aufstellung des freiwilligen Schutzkorps war zuerst bis zum 31. Dezember 1933 befristet, wurde aber dann bis Ende 1934 verlängert.

Am 11. Juni 1934 wurden an den Orten, in denen es zu Terroranschlägen gekommen war, sog. Ortswehren aufgestellt. Diese hatten die Aufgabe der Überwachung von für die Allgemeinheit wichtigen Objekten, wie Bahnen, Wasserleitungen, Gas- und elektrische Leitungen, Post- und Telegraphenanlagen. Ortsschutzmänner konnten Personen, die bei der Begehung von Straftaten ertappt wurden, festnehmen und mussten diese umgehend zur nächsten Gendarmeriedienststelle bringen. [4] Aus der Perspektive eines einfachen Schutzkorpsmann stellte sich dies viel pragmatischer dar, wie aus folgender Schilderung hervorgeht:

„Zufällig las ich in der 'Tagespost' ein Inserat, womit Männer für eine Art Hilfspolizei zur Bewachung von Brücken und anderen wichtigen Objekten gesucht wurden. Denn es gab gar viele Sprengstoffanschläge, meist von Nationalsozialisten, um das Land in eine steigende Unruhe zu versetzen. Irgendeine Parteipolitik interessierte mich damals wenig. Ich meldete mich und wurde ins 'Schutzkorps' aufgenommen. Einige Wochen erhielten wir in der Schloßkaserne in Linz Waffenausbildung, dann gings in die Südbahnhofhalle, wo etwa 100 Männer untergebracht waren. Dort erfolgte die Einteilung der Wachmannschaften für die zu schützenden Objekte. Wir erhielten 3 Schilling pro Tag, ohne Verpflegung. Eine Halbe Bier kostete damals 50 g, eine Semmel 7-8, die billigste Flirt Zigarette 1 und die 'Sport' 3 Groschen.[5]

Nach dem Juliputsch der Nationalsozialisten wird der Abbau des Schutzkorps vorgenommen, dabei sollten die arbeitslosen abgerüsteten Schutzkorpsangehörige bevorzugt bei öffentlichen Arbeiten oder in staatlichen Betrieben berücksichtigt werden.

Nach Einführung der ständischen Verfassung am 1. Mai 1934 und der Schaffung der Vaterländischen Front wurde die Einbindung aller Wehrverbände zur Unterstützung des Bundesheeres und der Exekutive angestrebt, wobei vor allem die Heimwehrführer schrittweise entmachtet wurden. Durch eine Verordnung im Juni 1935 wurden alle großen Wehrverbände zu Schutzkorpsverbänden erklärt. Innerhalb der Vaterländischen Front wurde im Mai 1936 eine uniformierte und nach militärischem Muster ausgerichtete Formation, die sog. Frontmiliz gebildet. Diese sollte im Bedarfsfall für die Unterstützung des Bundesheeres und der Exekutive aufgeboten werden. Schutzkorpsmänner konnten durch freiwillige Meldung in die Frontmiliz der Vaterländischen Front übernommen werden.

Als eine Folge des Deutsch-Österreichischen Verständigungsabkommens vom 11. Juli 1936 wurde beschlossen, dass Schutzkorpsangehörige nicht mehr für Aufgaben der Sicherheitsbehörden verwendet werden durften und bis 25. September 1936 außer Dienst zu stellen sind. Durch das „Bundesgesetz zur Auflösung der freiwilligen Wehrverbände“ wurden ab 9. Oktober 1936 auch die Wehrverbände liquidiert und nur mehr die Frontmiliz konnte militärische Verbände führen. [6]

Einzelnachweise

  1. Neck, R. & Wandruszka, A. (1983). Protokolle des Ministerrates der Ersten Republik 1918 – 1938. Bad. 3. Wien: Österreichische Staatsdruckerei. S. 341.
  2. Neck, R. & Wandruszka, A. (1983). Protokolle des Ministerrates der Ersten Republik 1918 – 1938. Bd. 4. Wien: Österreichische Staatsdruckerei. S. 151.
  3. Reichhold, L. (1984). Kampf um Österreich. Die Vaterländische Front und ihr Widerstand gegen den Anschluss 1933 - 1938. Herausgegeben vom DÖW. Wien: Österreichischer Bundesverlag. S. 115.
  4. Reichhold (1984), S. 116 f.
  5. Leopold Reisetbauer, Wie ich den Juliputsch 1934 in Kollerschlag erlebte. In Franz Saxinger (Hrsg.), Kollerschlag 27. Juli 1934. Dokumentation zum Einfall der "Österreichischen Legion", S. 27. Rohrbach: ÖVP Bezirksparteisekretariat.
  6. Die „Bewaffnete Macht“ (BH, Schutzkorps, Frontmiliz)

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