- Gastschüler
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Unter einem Gastschüler versteht man im engeren Sinne einen Schüler, der aus gesundheitlichen oder familiären Gründen die Schule eines fremden Schulbezirks besucht. Häufig wird so aber auch eine Person bezeichnet, die an einer Universität, Akademie oder anderen Hochschule an Vorlesungen, Seminaren und sonstigen Veranstaltungen teilnimmt, ohne offiziell dort als Student immatrikuliert zu sein. In diesem Fall ist dazu meist die Zustimmung des entsprechenden Hochschullehrers oder Fakultätsleiters notwendig.
Im weiteren Sinne wird diese Bezeichnung auch für Schüler verwendet, die an einer fremden Schule, zum Beispiel im Zuge eines Schüleraustausches, anwesend sind. Hier ist jedoch der begriff Austauschschüler geläufiger.
Einzelnachweise
Kategorien:- Akademische Bildung
- Student
- Schüler im Schulwesen
- Bildungssystem
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