- Immatrikulation
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Die Einschreibung oder Immatrikulation an einer Hochschule ist ein Verwaltungsvorgang, bei dem eine Person als Student an der Hochschule aufgenommen und damit Mitglied dieser Hochschule wird. Die Immatrikulation erfolgt beim Studierendensekretariat oder Immatrikulationsamt einer Hochschule, der Student wird dann in der Universitätsmatrikel geführt. In Österreich ist zusätzlich zur einmaligen Zulassung zum Studium (Immatrikulation) auch für jedes Semester eine Inskription für das jeweilige Studium erforderlich.
Gegensatz: Exmatrikulation – das Verlassen der Hochschule
Inhaltsverzeichnis
Voraussetzungen
Um an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert werden zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Wichtigste Voraussetzung ist die Hochschulreife des Bewerbers: Für ein Studium an einer Universität wird die Allgemeine Hochschulreife (das Abitur), für ein Studium an einer Fachhochschule mindestens die Fachhochschulreife benötigt. In fast allen Bundesländern Deutschlands bestehen landesspezifische Regelungen, die in Ausnahmefällen auch ein Studium ohne Abitur ermöglichen.
In Österreich und der Schweiz benötigt man für die Studienzulassung eine Matura (Abschluss einer höheren Schule) oder eine Studienberechtigung, die mit der Studienberechtigungsprüfung erworben wird.
Unterlagen
Die Hochschulen verlangen teils unterschiedliche Unterlagen und Nachweise, die bei der Immatrikulation vorzulegen sind. Diese können sein:
- gültiger Personalausweis, Reisepass oder entsprechender Identitätsnachweis und Nachweis der Staatsangehörigkeit
- die Hochschulzugangsberechtigung: Abitur, Nachweis der Fachhochschulreife (Deutschland), Reifezeugnis und Abschlusszeugnis des letzten Schuljahres (Österreich)
- der Nachweis der Krankenversicherung (Deutschland)
- der Nachweis, dass der Sozialbeitrag gezahlt wurde (Deutschland)
- bei der Immatrikulation für zulassungsbeschränkte Fächer: Der Zulassungsbescheid, siehe Numerus clausus (Deutschland)
- bei ausländischen Studenten: Der Nachweis über ausreichende Kenntnisse in der deutschen (bzw. jeweiligen Landes-)Sprache, Österreich zusätzlich: Nachweis der Erfüllung sämtlicher Erfordernisse, die im Ausstellungsstaat des Reifezeugnisses für das gewählte Studium zusätzlich zum Reifezeugnis erforderlich sind
- bei Hochschulwechsel: der Nachweis der Exmatrikulation der zuletzt besuchten Hochschule, also Abgangsbescheinigung samt Studienbuch und Ausweis dieser Hochschule
- bei Studienfächern mit Eignungsfeststellung (z. B. Sport, Kunst, Musik, Architektur, Design): Der Nachweis über den erfolgreich bestandenen Eignungstest
- eventuell ein Führungszeugnis, das rechtzeitig beim Bürgeramt beantragt werden muss oder ein Nachweis über die erfolgte Beantragung (Deutschland)
- ein oder mehrere Passbilder (etwa für Studierendenausweis und Studienbuch)
Beratung
Für die Aufnahme eines Hochschulstudiums beraten
- die Studienberatungsstellen der Hochschulen
- die Studentensekretariate der Hochschulen
- die Studierendenvertretungen der Hochschulen
- die Berufsberatung (Deutschland: bei den Arbeitsagenturen)
Sprachliches
Die umgangssprachlich oft verwendete Formulierung, dass man sich immatrikuliert ist streng genommen nicht korrekt. Tatsächlich kann nämlich nur eine Hochschule jemanden immatrikulieren – eine Person kann sich also nur immatrikulieren lassen.
Siehe auch
Weblinks
Wiktionary: Immatrikulation – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen- Zulassung zum Studium. Begriffserklärung und Erfordernisse, Studieren in Österreich, Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung
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