- Geländegängigkeit
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Die Geländegängigkeit (gleichbedeutend mit „Geländefähigkeit“) ist die Eigenschaft eines Fahrzeugs, schwierige Geländeabschnitte (z. B Wasserdurchfahrten, Steigungen, weiche Untergründe, Sand u. a.) zu überwinden.
Voraussetzungen
Die Geländegängigkeit hängt u. a. ab von:
- dem Drehmoment der Antriebsräder
- der Kraftübertragung und Haftung der Reifen
- der Möglichkeit, die Antriebsleistung variabel auf die Achsen (Sperrdifferenziale) oder auf einzelne Räder (elektronische Traktionskontrolle) zu verteilen
- der Fahrzeuggeometrie und -konstruktion (Achsverschränkung, Fahrwerks- und Antriebskonzept, Bodenfreiheit, Rampenwinkel, Überhangwinkel, Unterbodenschutz, Wattiefe, Schwerpunkt)
Einstufung
Im Bereich der PKW zählt ein Fahrzeug als geländegängig, wenn es über einen variablen Allradantrieb verfügt, eine Steigung von 30% überwinden kann und die Fahrzeuggeometrie gewissen Mindestmaßen entspricht (siehe „Geländefahrzeug").
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