Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdW) ist eine parteiungebundene Interessensgemeinschaft für Wohnungseigentümer und Wohnungseigentumsbewerber[1] in Österreich mit Sitz in Wien. Sie wird vom Bundesministerium für Justiz wie auch vom österreichischen Nationalrat zur Begutachtung von Gesetzesentwürfen konsultiert.[2][3][4]

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer wurde im Jahre 1964 von einer Bürgerinitiative in einer Wiener Großwohnanlage zur Abwehr von Missständen gegründet, für die dort der Bauträger und die Hausverwaltung verantwortlich waren.[5] Organisiert ist die Interessensgemeinschaft über einen Verein, augenblicklich ist der Jurist Dr. Werner Steiner der Obmann des Vereins.[6] Persönliche Beratungen werden in Wien, Innsbruck, Salzburg und Graz angeboten[7] und es werden jährlich rund 3000 Beratungen durchgeführt[8]

Ziel der GdW ist die Situation der Wohnungseigentümer im Allgemeinen und im Einzelfall[9] zu verbessern sowie ein ausgewogenes Verhältnis, z. B. zwischen Wohnungseigentümern einerseits und Wohnungseigentumsorganisatoren und Verwaltern anderseits, zu schaffen.

Der Verein publiziert die viermal jährlich erscheinende Zeitschrift GdW-Informationen, Österreichs Konsumentenzeitschrift für Fragen des Wohnungseigentums, sowie Merkblätter und Formulare.

Weblinks

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Linkmap Politik / Interessenvertretung in der Wiener Zeitung
  2. Gesetzestextbegutachtung 2007
  3. Gesetzestextbegutachtung 2005
  4. Gesetzestextbegutachtung 2003
  5. 40 Jahre GdW (Teil 1)
  6. Vereinsregisterauszug des BMI
  7. GdW - Beratung
  8. Wiener Zeitung vom 24. Nov. 2003
  9. Bundeskanzleramt - Rechtsinformationssystem

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