- Bundesministerium für Justiz
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Bundesministerium für Justiz
Österreichische BehördeStaatliche Ebene Bund Stellung der Behörde Oberste Bundesbehörde Gründung 1749 Hauptsitz Wien Behördenleitung Beatrix Karl, Bundesministerin für Justiz Website www.justiz.gv.at Die seit 1945 als Bundesministerium für Justiz (kurz "BMJ" oder "Justizministerium") bezeichnete österreichische Verwaltungseinrichtung des Bundes ist als höchste Justizbehörde zuständig für Angelegenheiten des Zivilrechts (Bürgerliches Recht, Handelsrecht, Urheberrecht, Vertragsversicherungsrecht, Kartellrecht, Konkurs- und Ausgleichsrecht), des gerichtlichen Strafrechts, die Organisation der Gerichtsbarkeit, die Staatsanwaltlichen Behörden, die Justizverwaltung und das Strafvollzugswesen.
Inhaltsverzeichnis
Bundesminister
In der derzeitig amtierenden Bundesregierung Faymann ist Beatrix Karl Bundesministerin für Justiz.
Als solche ist sie grundsätzlich Vorgesetzte und somit Weisungsbefugte aller untergeordneten Stellen; Richter sind freilich in der Ausübung ihres richterlichen Amtes unabhängig (Art. 87 B-VG).
Kompetenzen
Das BMJ ist zuständig für:
- Zivilrecht (sofern diese Angelegenheiten nicht in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen)
- Bürgerliches Recht (mit Ausnahme des Arbeitsvertragsrechts, jedoch einschließlich arbeitsvertragsrechtlicher Regelungen, bei denen andere Gegenstände des bürgerlichen Rechts im Vordergrund stehen)
- Handelsrecht einschließlich des Gesellschafts- und des Genossenschaftsrechts sowie des Wechsel- und Scheckrechts (für das Arbeitsrecht ist hingegen das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zuständig)
- Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
- Vertragsversicherungsrecht
- Kartellrecht
- Angelegenheiten der juristischen Personen des Privatrechts
- Personenstandsangelegenheiten, die von Justizbehörden zu vollziehen sind
- Vorbereitung der Ehelicherklärung durch den Bundespräsidenten
- gerichtliches Strafrecht
- gerichtliches Medienrecht
- Zivil- und Strafgerichtsbarkeit
- Staatsanwaltschaftlichen Behörden sowie der Verfahren von Verwaltungsbehörden im Dienst der Strafrechtspflege
- Vollzug der Entscheidungen und Verfügungen der Gerichte in Zivil- und Strafrechtssachen
- Exekutionswesen
- Vollzug der Verwahrungs- und der Untersuchungshaft sowie von gerichtlichen Strafen, von vorbeugenden Maßnahmen und gerichtlichen Erziehungsmaßnahmen
- Resozialisierung einschließlich Bewährungshilfe
- Dienstbetriebes der Justizwache
- Auslieferung und der Durchlieferung (soweit sie von Justizbehörden zu vollziehen sind)
- Konkurs-, Ausgleichs- und Anfechtungsrecht
- Vorsorge für die Errichtung sowie die Organisation und der Betrieb von Anstalten zum Vollzug von Freiheitsstrafen und der mit Freiheitsentziehung verbundenen vorbeugenden Maßnahmen und ihre administrative Verwaltung
- Angelegenheiten der Justizverwaltung der oben genannten Gerichte
- Angelegenheiten der Rechtsanwälte und Notare einschließlich ihrer beruflichen Vertretung sowie der Verteidiger in Strafsachen
- Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren
Organisation
Das BMJ ist in Sektionen und Abteilungen gegliedert:
- Bundesminister
- Präsidialsektion
- Sektion I: Zivilrechtssektion
- Sektion II: Straflegislativsektion
- Sektion III: Verwaltungs- und Personalsektion
- Sektion IV Sektion Straf- und Gnadensachen
- Sektion V: Strafvollzugssektion
- Zentralausschuss für die Staatsanwälte
- Zentralausschuss für Bedienstete der Justizwache
Ausbildungsmäßig sind in den Sektionen jeweils ein beträchtlicher Anteil von Richtern und Staatsanwälten tätig, im Zentralausschuss für die Bediensteten der Justizwache Dienstführende Justizwachebeamten.
Historische Entwicklung
Das Justizministerium ging, ebenso wie der OGH, im Jahre 1848 aus der 1749 gegründeten Obersten Justizstelle hervor, welche bis dahin sowohl die Gerichtsbarkeit, als auch die Justizverwaltung wahrgenommen sowie neue Justizgesetze (u. a. das ABGB) wahrgenommen hatte. 1860 wurde das Justizministerium mit Innen- und Unterrichtsministerium zum Staatsministerium vereint; 1867 für die cisleithanischen Länder erneut ein Justizministerium errichtet.
1918 wurde ein Staatsamt für Justiz geschaffen, aus welchem nach Inkrafttreten des B-VG das Bundesministerium für Justiz hervorging. Es wurde 1923-1927 vom jeweiligen Vizekanzler geleitet. Mit Erlass vom 23. April 1938 erfolgte die Auflösung des BMJ und die Eingliederung seiner Dienststellen in das deutsche Reichsministerium der Justiz.
1945 wurde erneut ein Staatsamt für Justiz geschaffen, aus welchem abermals nach dem Wiederinkrafttreten des B-VG (19. Dezember 1945) das BMJ hervorging. Das Justizministerium unterschied sich insofern von den anderen österreichischen Ministerien, als mehrfach parteilose Richter, Beamte oder Hochschullehrer das Ressort leiteten (u.a. Egmont Foregger, Hans Klecatsky, Nikolaus Michalek).
Siehe auch: Justizminister der Republik Österreich und wichtige Gesetze/Gesetzesänderungen in ihrer Amtszeit
Weblinks
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- Zivilrecht (sofern diese Angelegenheiten nicht in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen)
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