Grenzüberschreitender örtlicher Zweckverband Mittelhardt-Oberrhein

Grenzüberschreitender örtlicher Zweckverband Mittelhardt-Oberrhein

Der Grenzüberschreitende örtliche Zweckverband Mittelhardt-Oberrhein (auch GöZ Mittelhardt-Oberrhein oder GLCT (Groupement local de coopération transfrontalière centre hardt rhin supérieur) [französische Bezeichnung]) ist ein kommunaler deutschfranzösischer Zweckverband, welcher Gemeinden sowie einen Gewerbepark in Baden-Württemberg und im Elsass umfasst.

Inhaltsverzeichnis

Gründung

Auf Grundlage des 1997 in Kraft getretenen Karlsruher Übereinkommens, das die Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften und örtlichen öffentlichen Stellen zwischen Deutschland, Frankreich, der Schweiz und Luxemburg regelt,[1] wurde am 3. Juli 1998 der GöZ Mittelhardt-Oberrhein mit einer Kooperationserklärung seiner 15 Mitglieder gegründet.[2]

Mitglieder

Insgesamt sind im GöZ Mittelhardt-Oberrhein 14 deutsche und französische Gemeinden sowie ein Gewerbepark organisiert. Diese sind Bad Krozingen (DE), Balgau (FR), Ballrechten-Dottingen (DE), Blodelsheim (FR), Eschbach (DE), Fessenheim (FR), Hartheim (DE), Heitersheim (DE), Hirtzfelden (FR), Munchhouse (FR), Roggenhouse (FR), Rumersheim-le-Haut (FR), Rustenhart (FR), Staufen (DE) sowie der Gewerbepark Breisgau (DE).

Aufgaben

Der Grenzüberschreitende örtliche Zweckverband Mittelhardt-Oberrhein hat vorbehaltlich weiterer Aufträge die Aufgabe

  • der Förderung und Realisierung einer grenzüberschreitenden, kommunalen Zusammenarbeit in den Bereichen
    • grenzüberschreitendes Planungsleitbild,
    • Vernetzung bestehender und Betrieb gemeinsamer Freizeit- und Tourismus-Einrichtungen sowie Entwicklung neuer Einrichtungen,
    • Entwicklung der Zweisprachigkeit,
    • Gegenseitige Hilfeleistungen,
    • Zusammenarbeit von Vereinen,
  • der Entwicklung sonstiger Maßnahmen, die direkt oder indirekt die Beziehungen zwischen den Verbandsmitgliedern fördern sowie
  • der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen für ein Mitglied im Rahmen einer Überlassung oder Übertragung (Art. 5 des Karlsruher Abkommens).

Die als weitere Aufgabe beschlossene Errichtung eines Rheinübergangs zwischen Hartheim und Fessenheim wurde mit der Einweihung der Hardtbrücke Erich Dilger – Alain Foechterlé am 20. Mai 2006 bereits erfüllt.[3]

Einzelnachweise

  1. Karlsruher Übereinkommen (PDF)
  2. http://www.gemeinde-eschbach.de/wirtschaftsstandort/glct_goez.php
  3. http://www.hartheim.de/servlet/PB/menu/1004763_l1/index.html

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