Holzrechtler

Holzrechtler

Holzrechtler (auch Rechtler) sind Bewohner bestimmter Regionen (z. B. Unterfranken: Gräfendorf, Rottendorf, Iphofen), denen das Gewohnheitsrecht zusteht, im Wald einer Gemeinde Brenn- oder Bauholz für den eigenen Bedarf zu schlagen. Dabei dürfen Sie nur Unterholz, Äste und Kronen, nicht aber die Stämme verarbeiten.

Wo die Grenze zwischen Krone und Stamm genau zu sehen ist, darüber gibt es immer wieder und immer mehr Uneinigkeiten. [1]

Einzelnachweise

  1. http://blog.br-online.de/quer/index.php?/Billiges-Holz-Wie-sich-Rechtler-im-Wald-bedienen_24032010.html Beitrag in der BR-Sendung "quer" vom 25. März 2010

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  • Holzrechtler, der — Der Holzrêchtler, des s, plur. ut nom. sing. in einigen Gegenden, Leute, welche gewisse Rechte oder Befugnisse in dem Gebrauche eines Gehölzes haben …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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