- Häusliche Intensivpflege
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Die häusliche Intensivpflege unterstützt die Verlegung beatmeter und nicht beatmeter Menschen aus dem klinischen Bereich in ihr häusliches Umfeld. Das häusliche Umfeld kann die Wohnung des Betroffenen sein, aber auch ein Pflegeheim oder ein Betreutes Wohnen. Manche Unternehmen bieten Wohngruppen an, in denen mehrere Intensivpatienten gepflegt werden können. Grundlage aller Versorgungen ist die Vorgabe der Krankenversicherungen „ambulant vor stationär“. Eine einheitliche Begrifflichkeit für die Intensivpflege im häuslichen Bereich gibt es nicht. Sie wird auch als Beatmungspflege, 1-zu-1-Versorgung, ambulante Intensivpflege oder 24-Stunden-Pflege angeboten. Es gibt spezialisierte Dienste, die ausschließlich solche Pflege anbieten, aber auch Unternehmen, die die häusliche Intensivpflege als Teilbereich ihres Aufgabengebietes durchführen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungen
Die Leistungen der häuslichen Intensivpflege umfassen einerseits die Pflege des Patienten nach SGB V (Behandlungspflege) und SGB XI (Grundpflege) sowie die Organisation von Hilfsmitteln, Vereinbarung von Arztterminen und Untersuchungen, Zusammenarbeit mit Therapeuten aller Fachrichtungen, Pflege sozialer Kontakte usw. Unter Umständen werden auch hauswirtschaftliche Tätigkeiten, wie das Zubereiten kleiner Mahlzeiten, übernommen. Angehörige können auf Wunsch nach ihren Möglichkeiten angeleitet und in die Pflege integriert werden. In manchen Fällen erlauben Kooperationen mit Mitbewerbern oder anderen ambulanten Diensten eine sehr gute Behandlung des Patienten. So kann eine Übernahme von Nachtschichten in Kombination mit ambulanter Krankenpflege durch andere Leistungserbringer (z. B. Diakonie, Caritas oder private Anbieter) kombiniert werden. Es ist teilweise auch möglich, dass Familienangehörige eine bestimmte Zeit der Pflege täglich übernehmen und der Fachpflegedienst beispielsweise nur 16 oder 18 Stunden täglich abdeckt.
Kosten und Kostenträger
Die Kosten für diese besondere Art der ambulanten Pflege werden in der Regel voll von den Krankenversicherern, den Pflegekassen und der Beihilfe sowie den Sozialhilfeträgern übernommen. Die Anbieter rechnen ihre Leistungen im Gegensatz zur ambulanten Pflege (Module) in Stundensätzen nach Leistungsgruppe IV ab. Die Leistungen der einzelnen Unternehmen können, je nach dem Leistungskatalog des jeweiligen Anbieters, stark variieren. Die meisten Dienste übernehmen die Verhandlungen mit den Kostenträgern. Einen festen Zeitraum für eine Versorgung des Betroffenen ist generell nicht vorgesehen, eine bestimmte Pflegestufe ist nicht erforderlich. Die meisten Betroffenen werden jedoch meist in Pflegestufen II oder III eingestuft. Muss der Betroffene während der Betreuung im Krankenhaus behandelt werden, ruht der Versorgungsvertrag.
Voraussetzungen
Die Voraussetzung für häusliche Intensivpflege ergibt sich aus einem erhöhten Pflegeaufwand und/oder einer vitalen Bedrohung des Patienten, z. B. einer schweren Störung vitaler Funktionen wie lebensbedrohliche Herzrhythmusstörungen, Beatmung, respiratorische Insuffizienz, Bewusstlosigkeit, Koma, Störungen des Flüssigkeits-, Elektrolyt-, Säure- und/oder Basenhaushalts. Die Kosten für Alterserkrankungen wie beispielsweise eine reine Demenzversorgung werden in diesem Zusammenhang nicht getragen. Treten die Altersbeschwerden jedoch zusammen mit den oben genannten Krankheitsbildern auf, schließt dies eine Verordnung von Leistungen nicht aus.
Pflegekräfte
In der Regel werden nur examinierte Pflegekräfte unterschiedlicher Qualifikation in Versorgungen eingesetzt. Als Voraussetzung gilt eine abgeschlossene Berufsausbildung als Altenpfleger, Krankenpfleger/Krankenschwester, Kinderkrankenpfleger/Kinderkrankenschwester. Ausnahmen bilden Wohngruppen, die auch Pflegehelfer beschäftigen. Eine Weiterbildung zur Intensiv- oder Anästhesiepflegefachkraft ist nicht zwingend erforderlich.
Weblinks
- http://www.heimbeatmung.de/pdf/DGP_S2_LL_NIV%40Home_final.pdf (PDF; 1,14 MB)
- http://www.bpa.de/upload/public/doc/20101020_bgst_bpa_PM_Intensivpflege.pdf (PDF; 16 kB)
- http://www.gemeinschaftsklinikum.de/bilder/pdf/Facharbeit_SParis_Intensivpflege.pdf (PDF; 148 kB)
- http://www.beatmungspflege24.de/dienstleistungen/40-1-zu-1-pflege/52-was-ist-1-zu-1-pflege.html
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